Mr. Bond vor Gericht
APA/Tobias Steinmaurer
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Chronik

Zehn Jahre Haft für Neonazirapper bestätigt

Es bleibt bei zehn Jahren Haft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung für den Neonazirapper „Mr. Bond“. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch die Strafberufung des 38-Jährigen gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zurückgewiesen.

Es sei auch die vom Erstgericht angenommene „besondere Gefährlichkeit des Täters“ sowie die „besondere Gefährlichkeit der Taten“ bestätigt worden, teilte Behördensprecher Leo Levnaic-Iwanski auf APA-Anfrage mit. Damit ist das Urteil des Wiener Landesgerichts vom Strafsachen vom vergangenen März rechtskräftig.

„Mr. Bond“ war damals von Geschworenen fast im vollen Umfang der Anklage nach dem Verbotsgesetz schuldig erkannt worden, mit seiner Musik und Videos den Nationalsozialismus, Adolf Hitler und die Massenvernichtung der Juden im Dritten Reich verherrlicht zu haben. Der Rapper hatte in der rechtsextremen Szene Bekanntheit erlangt, indem er populäre Hits umtextete und die neuen Versionen via Internet verbreitete bzw. 2019 auf fünf CDs veröffentlichte.

Übersetzte Christchurch-„Manifest“ ins Deutsche

Aus der Rock-Ballade „(Everything I Do) I Do It For You“, mit der Bryan Adams vor 30 Jahren einen weltweiten Nummer-eins-Hit landete, wurde dergestalt eine judenfeindliche Gewalt-Fantasie. Mehrere Dutzend Hasslieder waren von der Anklage umfasst. Der gebürtige Lienzer hatte auch ein Video verbreitet, mit dem er dem Attentäter von Christchurch in Neuseeland Tribut zollte, der im März 2019 in zwei Moscheen 51 Menschen umbrachte. Er übersetzte auch dessen „Manifest“ ins Deutsche.

Eine der Nummern von „Mr. Bond“ verwendete der rechtsextreme Gewalttäter, der am 9. Oktober 2019 im deutschen Halle an der Saale in eine Synagoge eindringen wollte und in der Nähe zwei Menschen tötete, als ihm dies nicht gelang. Den geplanten Live-Stream vom gescheiterten Attentat auf die jüdische Gemeinde hatte der Mann mit einem Stück von „Mr. Bond“ musikalisch unterlegt. Für das OLG zeigte sich laut Levnaic-Iwanski daran die besondere Gefährlichkeit der Taten.

Auch Urteil gegen Bruder bestätigt

Ebenfalls vom OLG bestätigte wurde die vom Landesgericht für Strafsachen verhängte vierjährige Freiheitsstrafe für den mitangeklagten jüngeren Bruder von „Mr. Bond“. Der 35-Jährige war Administrator einer rechtsextremen, judenfeindlichen Website, über die Musikstücke seines Bruders im Internet hochgeladen wurden.