Ob Spitalsbetreiber von sich aus eine Maskenpflicht verhängen können, ist fraglich. Es brauche eine gesetzliche Grundlage, um eine Maskenpflicht in die Anstaltsordnung städtischer Spitäler hineinzuschreiben, heißt es vom Gesundheitsverbund gegenüber Radio Wien.
Die Ordensspitäler wollen für vulnerable Gruppen gegebenenfalls nötige besondere Maßnahmen setzen: „Wir folgen daher den Empfehlungen der Stadt Wien in gutem Einvernehmen. Für vulnerable Gruppen werden die Wiener Ordensspitäler – wie auch früher schon – gegebenenfalls nötige besondere Maßnahmen setzen. Das war schon vor der Pandemie so und wird auch in Zukunft so bleiben“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber ORF Wien.
Schutz von Hochrisikopatientinnen empfohlen
Die Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium emfiehlt weiter den Schutz von Hochrisikopatientinnen und -patienten in Krankenhäusern: „Da wird es wahrscheinlich schon sinnvoll sein gerade für Personen, die in solchen Bereichen arbeiten, weiterhin zu empfehlen, Maske zu tragen.“
Auch in Bereichen, wo Hochrisikopatienten behandelt werden, etwa auf Stationen mit Immunsupprimierten und in der Neonatologie, sollten auch Besucher und Besucherinnen Maske tragen, empfiehlt die Virologin.
Maskenpflicht in Ordinationen nur per Gesetz
In Ordinationen fällt die Maskenpflicht ebenfalls. „Wir werden wahrscheinlich etwas entwerfen, dass Personen mit Atemwegsinfekten gebeten werden, in der Ordination Maske zu tragen“, zum Beispiel ein Aushang für die Ordinationen, sagt Erik Randall-Huber, Vizepräsident der Wiener Ärztekammer.
Von der Österreichischen Gesundheitskasse heißt es, sie könne keine Maskenpflicht für Kassenordinationen vorgeben. Eine Maskenpflicht in den Ordinationen könne den Ärzten nur vom Gesetzgeber auferlegt werden.