Gericht

Teichtmeister-Prozess abberaumt

Der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (Paragraf 207a StGB) ist wegen Erkrankung des Angeklagten abberaumt worden.

Teichtmeister hätte sich am Mittwoch am Wiener Landesgericht für Strafsachen vor einem Einzelrichter zu verantworten gehabt, weil er sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 insgesamt 58.000 Dateien mit einschlägigem Material beschafft haben soll. „Aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten entfällt der morgige Termin“, gab eine Gerichtssprecherin Dienstagmittag in einer knappen Pressemitteilung bekannt. Nähere Angaben zur Verhinderung des Angeklagten bzw. zu einem neuen Termin seien derzeit nicht möglich.

Teichtmeister will sich schuldig bekennen

Teichtmeister ist laut seinen Rechtsvertretern Michael Rami und Philipp Wolm geständig und wird sich umfassend schuldig bekennen. Zeuginnen und Zeugen sind keine geladen. Ein psychiatrischer Sachverständiger wird ein Gutachten zum Angeklagten erstatten, geladen ist auch ein IT-Sachverständiger zum prozessgegenständlichen Datenmaterial.

Teichtmeister-Prozess abberaumt

Der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (Paragraf 207a StGB) ist wegen Erkrankung des Angeklagten abberaumt worden.

Teichtmeister drohen im Fall eines Schuldspruchs bis zu zwei Jahre Haft, bei einer geständigen Verantwortung und seiner bisherigen Unbescholtenheit hat er als Ersttäter realistische Chancen auf eine Bewährungsstrafe.

„Akute Erkrankung“

Der Wiener Rechtsanwalt und VfGH-Richter Rami, neben Verteidiger Wolm einer der beiden Rechtsvertreter Teichtmeisters, meinte auf APA-Anfrage: „Es handelt sich um eine akute Erkrankung. Mehr wissen wir auch nicht.“ Rami – ein ausgewiesener Medienrechtsexperte – ersuchte darum, von Spekulationen über die möglichen Hintergründe zur geplatzten Verhandlung Abstand zu nehmen.