Demente oder verwirrte Patientinnen und Patienten müssen oft besonders geschützt werden, damit sie sich nicht selbst verletzen und gefährden. Die Maßnahmen zum Schutz vor Selbstgefährdung unterliegen dem Heimaufenthaltsgesetz. Es ist immer das gelindeste Mittel anzuwenden. Dazu zählen etwa Niederflurbetten, ein Ausstiegsalarm oder die Unterbringung in der Nähe eines Stützpunktes. Doch dies reicht oft nicht aus.
Mehrmonatiger Pilotversuch
Um freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu vermeiden, kann nun im Wiener AKH eine Aufsichtsperson in der Nacht ans Bett gesetzt werden. Eine solche Person ist laut AKH binnen weniger Stunden anforderbar. Im mehrmonatigen Pilotversuch hat sich gezeigt, dass die Anwesenheit einer ständigen Ansprechperson die Betroffenen beruhigt und sie auch besser schlafen.
Auch für das Pflegepersonal und die Angehörigen stellen die Sitzwachen eine große Entlastung dar. Im Vorjahr wurde am AKH bereits für rund 2.000 Pflegetage – von insgesamt 500.000 – eine Sitzwache angefordert. Der Einsatz von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wurde dadurch nach Angaben des Spitals um rund 35 Prozent gesenkt.