Chronik

Urteil gegen Polizisten: OLG reduzierte Strafe

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die erstinstanzliche Strafe für einen gewalttätigen Polizisten, der einem Demonstranten neun Stöße mit der Faust und dem Handballen versetzt hatte, deutlich abgemildert.

Der Strafberufung des Beamten wurde Folge gegeben, berichtete „Der Standard“ am Montag. Der Mann war im Oktober 2021 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das OLG befand allerdings, das Erstgericht habe die Strafe nicht „tat- und schuldangemessen gewichtet“, zitiert der „Standard“ aus der Entscheidung.

Das Ersturteil wurde aufgehoben und stattdessen eine teilbedingte Geldstrafe von 4.800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro) festgelegt, von der überdies 90 Tagessätze unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden.

Anwalt sieht „fatales Signal“

Für den Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner, der vor Gerichten und Verwaltungsbehörden regelmäßig von Polizeiübergriffen Betroffene vertritt, handelt es sich bei der OLG-Entscheidung um „ein fatales Signal“, wie er am Montag gegenüber der APA festhielt. Anstoß nahm Lahner vor allem an einem Passus im Erkenntnis, in dem ausgeführt wird, der Tathandlung des Polizisten wären „erhebliche Provokationen“ seitens des Opfers „vorangegangen“.

Der Demonstrant habe sich seiner Festnahme widersetzt, was zwar nicht die polizeilichen Faustschläge in dessen Rücken rechtfertige oder entschuldige, „doch handelte es sich dabei mitnichten um einen Fall anlasslos brutalen Vorgehens der Exekutive“, moniert das OLG.

Für Anwalt nicht nachvollziehbar

Für Lahner sind diese Feststellungen nicht nachvollziehbar. „Erstens sehe ich nicht, welche ‚erheblichen Provokationen‘ von dem Aktivisten ausgegangen sein sollten. Zweitens denke ich, dass ein anständiger Polizist selbst nach einer argen Provokation nicht auf einen am Boden fixierten Festgenommenen einprügeln darf. Drittens halte ich friedliche Sitzblockaden nicht für radikal“, betonte der Anwalt. Die Arbeit der Polizei sei oft schwierig: „Aber wer derart auf einen Wehrlosen einschlägt, hat nichts in einer Uniform verloren.“

Wohl kaum dienstrechtliche Konsequenzen

Mit dem nunmehrigen, in Rechtskraft erwachsenen Urteil hat der inzwischen 35-jährige Polizist wohl keine gravierenden dienstrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten. Strafrechtliche Verurteilungen unter drei Monaten unterliegen nicht einmal der beschränkten Auskunftspflicht. Zur Anklage gebracht und abgeurteilt worden war der Beamte im Zusammenhang mit einer Klimademo, die am 31. Mai 2019 in der Bundeshauptstadt stattgefunden hatte.

Der betroffene Demonstrant hatte sich im Rahmen einer Sitzblockade mit anderen Manifestantinnen und Manifestanten auf der Ringstraße vor der Urania niedergelassen und wollte sich von der Polizei nicht entfernen lassen. Er wurde von mehreren Beamten festgehalten, ehe ihm – wie später in einem gerichtsmedizinischen Gutachten festgestellt wurde – „mehrfache stumpfe Gewaltanwendung“ widerfuhr. Die Schläge in den Rücken bewirkten den Angaben zufolge eine Prellung der rechten Niere und Hämatome.

Amnesty International übt Kritik

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International zeigte sich in einer Reaktion „zutiefst besorgt über die zunehmend kriminalisierende Stimmung gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die das OLG Wien offenbar aufgreift“, wie Geschäftsführerin Annemarie Schlack gegenüber der APA festhielt.

Alle Menschen hätten das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu protestieren: „Auch Versammlungen, die das Umfeld stören, sind von der Versammlungsfreiheit umfasst. Selbst sogenannte Handlungen des zivilen Ungehorsams – also Akte, bei denen ein innerstaatliches Gesetz gebrochen wird – sind grundsätzlich vom Recht auf friedliche Versammlung geschützt.“ Abgesehen davon sei „unverhältnismäßige Polizeigewalt immer rechtswidrig“, bekräftigte Schlack.

„Letzte Generation“ sieht versuchte Einflussnahme

„Das riecht nach dem Versuch einer Einflussnahme auf die Exekutive“, hieß es am Montag seitens eines Sprechers der „Letzten Generation“ in einer Reaktion auf die OLG-Entscheidung. Offenbar solle der Polizei vermittelt werden, dass man „provozierende“ Demonstrierende härter anfassen könne.

Die „Letzte Generation“ macht derzeit mit Aktionen in Wien und andernorts auf die Klimakrise aufmerksam und hat laufend mit der Polizei zu tun. Die Feststellungen des OLG seien bedauerlich, „aber wir glauben nicht, dass sich die Exekutive beeinflussen lässt“, meinte der Sprecher. Der Großteil der Beamtinnen und Beamte begegne den Aktivistinnen und Aktivisten mit Respekt, gehe korrekt vor und halte sich „an die Regeln“.