Ein Schlüssel liegt auf einem Mietvertrag
ORF.at/Dominique Hammer
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chronik

AK will neue Regeln für Mieterschutz

Bis zu 118 unzulässige Klauseln finden sich laut Arbeiterkammer (AK) Wien in Mietverträgen, jedenfalls aber in jedem geprüften Mustermietvertrag. Sie fordert ein einheitliches Mietrecht und einen verpflichtenden Mustermietvertrag.

Die Verwendung von gesetzwidrigen Klauseln in Mietverträgen zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter habe ganz offensichtlich System, so die AK. Auffällig sei etwa, dass in manchen Mietverträgen der viel höhere Baukostenindex statt des Verbraucherpreisindex als Anpassungsklausel verwendet werde, so AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka: „Wir meinen, das ist unzulässig und lassen das gerade prüfen.“

Leider, so Rosifka weiter, würden in Mietvertragsformularen immer wieder Klauseln auftauchen, die Gerichte für unzulässig erklärt haben. Ein Beispiel ist das Ausmalen. Zwar gelte das entsprechende Urteil immer nur für das geklagte Unternehmen, es sollte aber eine gewisse Beispielwirkung auf die gesamte Branche haben. Ein anderes Beispiel: Das Anbohren von Wänden und Fliesen ist ausnahmslos untersagt. Diese Klausel ist laut AK gröblich benachteiligend, da Mieter in ihrem Gebrauchsrecht eingeschränkt werden.

Illegale Bedingungen in Zwangssituation aufgezwungen

Generell würden sich Wohnungssuchende mit Formularen für Mietverträge konfrontiert sehen, die von Vermietern oder Hausverwaltungen vorformuliert seien. Die Bestimmungen sind laut AK nicht verhandelbar, benachteiligende oder rechtswidrige Vereinbarungen sind aus Sicht des Mieters, der Mieterin hinzunehmen. Schließlich befinden sich Wohnungssuchende in einer Zwangssituation, sie brauchen die Wohnung.

Wenn man eine leistbare Wohnung gefunden hat, akzeptiert man praktisch jeden Vertrag, noch dazu, wenn man sich mit dem Miet- und Wohnrecht nicht gut auskennt. Typisch ist, dass ein Vertragspartner ein Vertragsformblatt vorlegt. Darin fänden sich in der Regel „unfaire“ oder sogar krass gesetzwidrige Klauseln, so Rosifka. Die AK verstärkte ihre Arbeit mit Abmahnungen und Verbandsklagen von Mietverträgen. In den letzten drei Jahren habe die AK 43 Abmahnungen versendet und Klagen eingebracht, 23 Klagen wären derzeit anhängig.

Höhere Strafen und keine Befristungen mehr

Um Mieter besser zu schützen, verlangt die AK eine Reihe von Korrekturen und Anpassungen. So sollen etwa Mieten nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden, die Erhöhung soll auf zwei Prozent begrenzt werden. Betont wird, dass ein einheitliches und einfaches Mietrechtsgesetz mit wirksamen Mietobergrenzen dringend nötig sei. Zudem fordert die AK, Befristungen abzuschaffen. Drei von vier neuen Mietverträgen im privaten Segment sind demnach nur mehr befristet.

Immobilienkonzerne, Versicherungen und andere große Wohnungsbesitzer sollen aber zukünftig nur mehr unbefristet vermieten dürfen. Privaten Vermietern sollen Befristungen hingegen für maximal eine Wohnung erlaubt sein. Wenn Vermieter oder Hausverwaltungen überhöhte Mieten oder unzulässige Nebenkosten verlangen, sollen wirksamere Strafen folgen. Hier solle ein Vielfaches dessen zurückzuzahlen sein, was Mieter illegal bezahlt haben. Zuletzt spricht sich die Arbeiterkammer für verpflichtende Mustermietverträge aus. Vermieter müssten diese zwingend verwenden.

Verhandlungen über Mietpreisbremse

Eine Mietpreisbremse fordern etwa auch SPÖ, FPÖ und Gewerkschaft. Ob und wie die Bundesregierung hier eingreift, ist weiterhin unklar. Es werde aber über eine Lösung verhandelt.