Impfboxen in der Impfstraße Austria Center in Wien
APA/Herbert Neubauer
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Chronik

Impfpassbetrug: Schuldsprüche

Acht Angeklagte mussten sich am Donnerstag wegen mutmaßlicher Betrügereien rund um die Schutzimpfung gegen Covid-19 im Austria Center Vienna am Landesgericht verantworten. Die Hauptangeklagte fasste sechs Monate Haft bedingt aus.

Acht Angeklagten ist am Donnerstag im Zusammenhang mit Betrügereien rund um die Schutzimpfung gegen Covid-19 am Wiener Landesgericht der Prozess gemacht worden. Die Anklage lautete auf Fälschung eines Beweismittels (§ 293 StGB) und Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten (§ 309 StGB). Tatort war die Corona-Impfstraße im Austria Center Vienna (ACV), inkriminierter Tatzeitraum Anfang September bis Mitte Dezember 2021.

Es wurden Impfpässe ohne Impfung ausgestellt

Die Hauptangeklagte war eine 27-jährige Frau, die seit März 2021 als Supervisorin in der vom Arbeiter-Samariter-Bund Wien betriebenen Impfstraße beschäftigt war. Sie missbrauchte ihre Berechtigung, Daten zu Covid-Impfungen im elektronischen Impfregister zu erfassen. Entsprechende Eintragungen bewirkten automatisch die Aktivierung elektronischer Impfpässe – die 27-Jährige nutzte diese Funktion zunächst, indem sie für ihre Angehörigen Impfpässe besorgte, ohne dass diese sich immunisieren hatten lassen.

Schuldsprüche wegen Impfpassbetrugs

Acht Angeklagte mussten sich am Donnerstag wegen mutmaßlicher Betrügereien rund um die Schutzimpfung gegen Covid-19 im Austria Center Vienna am Landesgericht verantworten. Die Hauptangeklagte fasste sechs Monate Haft bedingt aus.

In weiterer Folge stellte die Supervisorin auf Vermittlung entgeltlich gefälschte Impfpässe für Impfunwillige her. Mit den Fälschungen entgingen die Abnehmer den „Spielregeln“ im damals geltenden Lockdown für Ungeimpfte. Die 27-Jährige war zu den Vorwürfen umfassend geständig, gab sich aber äußerst wortkarg und machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Frau fasste bei einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren sechs Monate Haft aus, die ihr unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Wie Einzelrichterin Thea Krasa festhielt, sei es besonders „unschön“, dass die Frau für gefälschte Gesundheitszertifikate Geld eingesteckt habe, „und zwar nicht wenig“. Pro eingetragener Impfung waren mindestens 200 Euro zu zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Mittäter wurden ebenfalls rechtskräftig verurteilt

Zwei Mittäter – darunter der Schwager der 27-Jährigen – , die der Hauptangeklagten mehrere Interessentinnen und Interessenten vermittelt hatten, wurden ebenfalls rechtskräftig abgeurteilt. Der bisher unbescholtene Schwager bekam sechs Monate bedingt, ein zweifach Vorbestrafter 14 Monate, davon drei Monate unbedingt.

Vier Mitangeklagte – drei Frauen und ein Mann – entgingen Schuldsprüchen, indem sie sich dazu schuldig bekannten, jeweils für sich als Nichtimmunisierte einen Impfstatus gekauft zu haben. Gegen Entrichtung einer Geldbuße zwischen 250 und 1.000 Euro und einem Pauschalkostenbeitrag von jeweils 100 Euro wurden ihre Strafverfahren diversionell erledigt. Der Staatsanwalt war mit diesem Vorgehen einverstanden, die vier gelten damit weiterhin als gerichtlich unbescholten.

Der Ehemann der Hauptangeklagten war als einziger nicht geständig. Zur Ladung weiterer Zeugen musste das Verfahren gegen den 31-Jährigen vertagt werden. Die Verhandlung soll am 7. April stattfinden.