Gericht

Geld für positive Gutachten: Zwei Jahre Haft

Ein 53-jähriger, gerichtlich beeideter Dolmetscher und Gutachter ist am Freitag am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte von Asylwerbern in Fremdenrechtsverfahren für positive Gutachten tausende Euro verlangt.

Das Urteil erfolgte wegen Bestechlichkeit, gewerbsmäßigen Betruges und falscher Beweisaussage. Der aus Bangladesch stammende 53-Jährige gab zu, die Notlage der Hilfesuchenden ausgenutzt zu haben. Laut seinem Verteidiger hatte der Mann in seiner neuen Heimat Österreich Karriere gemacht und es zum Dolmetscher sowie Gutachter gebracht, der entsprechende Urkunden aus Bangladesch beurteilen sollte.

Angeklagter geständig

Laut Anklägerin verlangte der Mann, als er durch eine Scheidung Geld benötigte, von 2012 bis 2015 von Asylwerbern nicht unerhebliche Summen, damit seine Gutachten und auch die damit verbundenen Fremdenrechtsverfahren positiv ausgingen. Einige wollten bzw. konnten nicht bezahlen, nicht wenige aber zahlten und bekamen das gewünschte Gutachten. Es kam aber auch vor, dass – obwohl die verlangte Summe überreicht wurde – dennoch ungünstige Gutachten vom Angeklagten erstellt wurden.

Die Machenschaften des Mannes in der Community blieben nicht lange unentdeckt. Schließlich wurden die illegalen Zahlungen u.a. auch über eine Whistleblower-Plattform den Behörden bekannt. Der 53-Jährige verlor seinen Job, arbeitet derzeit in einem Wettbüro und nahm nach einem langen Ermittlungsverfahren schließlich auf der Anklagebank Platz. Hier bekannte er sich voll inhaltlich geständig, wollte aber sonst keine weiteren Angaben machen.

Bedingte Strafe wegen Lebenswandels

Richter Thomas Spreitzer wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass der Mann die Notlage von Asylwerbern ausgenutzt habe und die zahlreichen Taten über einen längeren Zeitraum gesetzt wurden. Aufgrund des reumütigen Geständnisses und dem bisherigen ordentlichen Lebenswandel vor und nach der inkriminierten Tat habe man mit einer bedingten Strafe das Auslangen finden können.

Mit einer Diversion – 80 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie eine Zahlung in der Höhe von 100 Euro – kamen zwei Männer aus Bangladesch davon, die ebenfalls u.a. wegen Bestechlichkeit angeklagt waren. Sie hatten dem Dolmetscher jeweils 2.500 Euro bezahlt. Spreitzer gestand ihnen eine entsprechende Drucksituation zu. Zudem hätten sie sich in den mittlerweile zehn Jahren seither nichts mehr zuschulden kommen lassen. Und man wollte ihnen bei einem Wechsel des Dienstgebers keine Steine durch eine Vorstrafe in den Weg legen. Auch die Staatsanwältin erklärte sich mit der Diversion einverstanden.