Strache
APA/Eva Manhart
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Gericht

Freispruch gegen Strache rechtskräftig

Der Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache im PRIKRAF-Prozess ist rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Berufung zurückgezogen.

Das bestätigte das Straflandesgericht Wien. Der Prozess rund um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen.

Kein Beweis für Korruption

Neben Strache ist auch der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nun rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Die WKStA hatte Grubmüller verdächtigt, für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen – in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen – Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) erkauft zu haben.

Strache und Grubmüller waren zuerst zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings ortete das OLG zahlreiche Mängel im Verfahren. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es im Jänner Freisprüche für beide Angeklagten. Straches Anwalt Johann Pauer begrüßte die Entwicklung. Im schriftlichen Urteil sei noch einmal niedergeschrieben, was bereits in der mündlichen Verkündung ausführlich erörtert wurde, „nämlich dass am Freispruch meines Mandanten kein Zweifel besteht“.