Chronik

Tod nach Vergewaltigung: Haftstrafe

Ein 52-Jähriger ist am Montag bei seinem Prozess am Wiener Straflandesgericht von den Geschworenen einstimmig vom inkriminierten Vorwurf der Vergewaltigung mit Todesfolge freigesprochen worden. Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und schweren Raubes erhielt er sieben Jahre Haft.

Zudem wurde der 13-fach vorbestrafte Mann in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Angeklagte war beschuldigt worden, in der Nacht auf den 1. Oktober 2021 einen 43 Jahre alten Mann mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und letzten Endes getötet zu haben, indem er ihm eine Überdosis Liquid Ecstasy intravenös verabreichte. In diesem Punkt widersprachen die Geschworenen der Anklage. Der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unterzubringen, folgten sie.

Missbrauchshandlungen gefilmt

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon überzeugt, dass bei dem Delikt eine Tötungsabsicht vorliegt. Der Angeklagte habe dem Opfer in seiner Wohnung in Penzing in Vergewaltigungsabsicht Liquid Ecstasy sowie Mephedron (eine synthetische Substanz aus der Stoffgruppe der Cathinone, Anm.) in den linken Arm gespritzt und ihn damit „sofort ausgeknockt“. Die anschließenden Missbrauchshandlungen am Wehrlosen habe der Angeklagte gefilmt.

Dann ist er laut Anklage in die Wohnung des Opfers gefahren und entwendete unter anderem einen Flachbildschirmfernseher. Nachdem er zurückgekommen war, habe sich der 52-Jährige noch einmal an dem wehrlosen Mann vergangen. Die Leiche wurde erst drei Wochen später in der Wohnung entdeckt.

„Nicht bereit für Festnahme“

Der 52-Jährige bekannte sich auch am Montag als „nicht schuldig“. Er blieb bei seiner Aussage, dass der 43-Jährige ihn auf einer schwulen Dating-Plattform angeschrieben und sich mit ihm zum Zweck von Chemsex – geschlechtliche Handlungen unter der Wirkung von zuvor konsumierten chemischen Drogen – treffen wollte.

Der Mann sei „schon beeinträchtigt“ bei ihm erschienen und habe sich dann in seiner Wohnung weiter an bei ihm vorrätigen Drogen bedient und sei dann eingeschlafen. Um 6.00 Uhr habe er bemerkt, dass dieser tot war, als er mit ihm wieder intim werden wollte. Er habe auch keinen „Drogensex“ gesucht, sondern „Liebe, Zuneigung und Geborgenheit“. Die Leiche habe er in einer Bettzeuglade verstaut, weil er „nicht bereit für eine Festnahme“ war.

Keine Schuldunzurechnungsfähigkeit laut Gutachten

Die sichergestellten Videos, die den Geschworenen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt wurden, bestätigten diese Version aber nicht. Dabei ist zu sehen, wie sich der 52-Jährige mehrmals an dem wehrlosen Mann vergeht, wobei dieser laut medizinischem Gutachten zwar schwer beeinträchtigt, aber noch am Leben gewesen ist. Hätte der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt medizinische Hilfe gerufen, hätte das Leben des Mannes wohl gerettet werden können.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann bescheinigte in seinem Gutachten dem mehrfach vorbestraften Angeklagten zwar eine schwere Persönlichkeitsstörung samt sexueller Devianz bis hin zur Nekrophilie, die durch den jahrelangen Drogenkonsum auch begünstigt wurde, eine Schuldunzurechnungsfähigkeit liege nicht vor. Der Psychiater sprach sich aber dennoch dringend dafür aus, den Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da eine hohe Gefahr der Tatwiederholung bestehe.

Nicht der erste tödliche Vorfall

Der am Montag weiterverhandelte Fall war auch nicht der erste Vorfall: Schon im vorangegangenen Mai hatte die Polizei in der Wohnung des Angeklagten einen toten Mann entdeckt. Das wurde damals als bedenklicher Todesfall eingestuft, im Zuge der weiteren Erhebungen stellte sich heraus, dass dieser sich mit dem 52-Jährigen zum Chemsex getroffen haben dürfte. Die Verteidigung (Kanzlei Astrid Wagner) bestritt jedenfalls eine Tötungsabsicht ihres Mandanten.