Chronik

Amtsmissbrauch: Polizist verurteilt

Ein Polizist ist wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Er soll den Hilferuf einer Frau nicht ernst genommen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilsrechtsweg verwiesen.

Der Polizist wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Eine Geldstrafe bzw. eine Diversion, der der Angeklagte auch zugestimmt hätte, lehnte der Schöffensenat aus „Signalgründen“ ab. Bei der Freiheitsstrafe blieb es aber bei der Mindeststrafe. Das mögliche Strafausmaß lag zwischen sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Amtsmissbrauch: Polizist verurteilt

Ein Polizist ist wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Er soll den Hilferuf einer Frau nicht ernst genommen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilsrechtsweg verwiesen.

Die Frau gab an, seit dem Vorfall traumatisiert zu sein und kein Vertrauen mehr in die Polizei zu haben. Sie verlangte vom Beschuldigten 2.571 Euro Kosten für das von ihr bereits bezahlte Verwaltungsverfahren sowie weitere „symbolische“ 1.000 Euro. Sie wurde auf den Zivilweg verwiesen.

„Ungewöhnlich emotionaler Einsatz“

In der Verhandlung ging es um einen Einsatz im Juni 2021. Drei Polizisten waren vom damaligen Ehemann der Frau verständigt worden. Er behauptete, dass ihm seine Frau die Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung weggenommen hätte und ihn wegweisen wollte. Die Frau behauptete indes, dass ihr Mann ihr Gewalt angedroht und sie Angst hätte.

Der Einsatz ist dem Angeklagten zufolge ungewöhnlich emotional geworden. Zwar habe sich der Mann sehr kooperativ gezeigt, die Frau habe aber ein aggressives Verhalten an den Tag gelegt. „Sie ist uns immer wieder ins Wort gefallen und hat uns angeschrien“, sagte der Angeklagte. Eine Wegweisung des Mannes erfolgte nicht.

Zufällige Tonaufnahme widerlegte Aussage

Fünf Tage später schrieb der später angeklagte Polizist eine Anzeige nd zwar wegen Anstandsverletzung und Lärmerregung.. Dabei habe er Informationen aus einem Notizbuch verwendet, das er mittlerweile weggeworfen habe. Er sei sich damals sicher gewesen, den inkriminierenden Satz vernommen zu haben. „Was habe ich denn davon, eine falsche Anzeige zu schreiben außer mehr Arbeit?“, so der Polizist.

Demnach soll die Frau den Beamten gesagt haben, dass sie nicht gedacht habe, „dass in Österreich so blöde und unkompetente Polizisten herumlaufen“. Dies wurde allerdings von einer Tonaufnahme einer Freundin, die sich ebenfalls in der Wohnung aufgehalten hatte, widerlegt. Demnach belegte die Tonaufnahme des gesamten Einsatzes ein sehr emotionales Gespräch zwischen der Frau und dem Polizisten. Der inkriminierte Satz war allerdings nie zu hören. Dafür waren unter anderem auch unpassende Aussagen des Angeklagten aufgezeichnet.

„Keine Voraussetzung für Betretungsverbot“

Die von ihr geforderte Wegweisung des Mannes erfolgte nicht. Die Voraussetzungen für die Verhängung eines Betretungsverbots seien „auf Grund der durchgeführten Gefahrenprognose“ nicht vorgelegen, hatte der damalige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage später erklärt.

Die Beamten hätten die Frau jedoch über die Möglichkeit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung beim Bezirksgericht und eine sicherheitspolizeiliche Beratung informiert. Laut Nehammer hatten alle Beteiligten an dem Einsatz zudem eine „spezielle Schulung für das Einschreiten in Bezug auf Gewaltprävention bei häuslicher Gewalt“ absolviert.