Chronik

Baby geschüttelt: Haftstrafe für Mutter

Eine 30-jährige Frau ist am Donnerstag im Landesgericht für Strafsachen Wien nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Sie soll ihr Baby im Juli 2022 zumindest zweimal in Tötungsabsicht geschüttelt haben.

Die Staatsanwaltschaft wollte die Angeklagte auch wegen versuchten Mordes verurteilt sehen. Sie berief gegen das Urteil. Die Frau war wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon ein Jahr unbedingt. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, das damals vier Monate alte Mädchen im Juli 2022 in zwei Angriffen derartig heftig geschüttelt zu haben, dass sein Leben nur mehr durch eine intensivmedizinische Behandlung gerettet werden konnte.

Frau geständig, schwere Folgen für Mädchen

Bei ihrem Prozess zeigte sich die Frau voll geständig. Sie gab zu, ihr Kind im Juli 2022 wegen Überforderung zweimal geschüttelt zu haben, eine Tötungsabsicht bestritt sie jedoch vehement. „Ich wollte ihr nicht wehtun, ich bereue es, es tut mir so leid“, sagte sie unter Tränen. Das Schütteln sei wie in einem Blackout passiert.

Für das Kind allerdings hatten die Taten enorme Auswirkungen: Laut Gutachten wird es niemals eine normale Schule besuchen und an einem geregelten Arbeitsleben teilnehmen können. Zudem erlitt es Schäden an der Motorik, sodass es wohl nie ohne Hilfe gehen können wird.

Strafausmaß in unterem Bereich

Die Geschworenen glaubten der Frau, dass sie ihr Kind nicht töten wollte, und sprachen sie einstimmig vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwei Fällen frei. Auch das nicht rechtskräftige Urteil wegen schwerer Körperverletzung ist bei einem Strafausmaß von zwei bis zehn Jahren im unteren Bereich angesiedelt. Tatsächlich muss die Frau nur für rund sechs Monate in Haft, da ihr die sechsmonatige Untersuchungshaft angerechnet wird.

Argumentiert wurde das mit einer Reihe von Milderungsgründen. Ihr Anwalt hatte von einer extrem schwierigen Lebenssituation gesprochen. Das Frühchen leidet an einer seltenen Erbkrankheit, die immer wieder Behandlungen nötig mache. Dazu kam eine finanziell angespannte Situation, der Lebensgefährte und Vater des Mädchens war lange arbeitslos. „Ich war total überfordert“, sagte die Angeklagte.

Engmaschiges Hilfsnetz nicht genutzt

Auch der Gerichtspsychiater sprach in seinem Gutachten von einer enormen Überforderung der Frau, die auch – nicht für die Tat entscheidend ausschlaggebende – depressive Züge entwickelt hatte. Eigentlich wäre die Angeklagte „eine gute Mutter“ gewesen, die sich sehr um ihre Kinder gekümmert hat. Er legte der 30-Jährigen aber zur Last, sich keine Hilfe geholt zu haben, die in Wien in einem engmaschigen Netz vorhanden ist.