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Freizeit

Leihscooter: Regeln statt Verbot in Wien

In der französischen Hauptstadt Paris hat die Bevölkerung bei einer Umfrage für ein Verbot von Leih-E-Rollern gestimmt. In Wien will man einen anderen Weg gehen – und auf die neuen, strengeren Regeln setzen, die im Mai in Kraft treten.

Fast 90 Prozent der Abstimmungsteilnehmer sprachen sich in Paris dafür aus, die Leihgeräte von den Pariser Straßen zu verbannen, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Die sozialistische Bürgermeisterin Anne Hidalgo hatte angekündigt, sich nach dem Votum zu richten, auch wenn das Ergebnis der Befragung rechtlich nicht bindend ist. In Paris stehen rund 15.000 E-Roller zum Leihen bereit. Privatgefährte sind von der Einschränkung nicht betroffen.

Die Befürworter schätzen die Leih-E-Rollern als unkompliziert zu bedienendes Fahrzeug für die Überwindung innerstädtischer Distanzen. Gegner argumentieren, dass die Roller massenweise im Weg stehen oder liegen. Auch wird beklagt, dass immer wieder Scooterfahrer verbotenerweise auf Gehsteigen unterwegs sind.

Fixe Abstellflächen für Roller

In Wien sorge man mit der komplette Neuregelung dafür, dass das Scooter-Chaos auf den Gehsteigen bald ein Ende habe und das klimafreundliche Sharing-Angebot attraktiver gemacht werde, wurde im Büro von Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) versichert. Zentrale Punkte der Neuregelung ab Mai sind ein Abstellverbot von Scootern auf Gehsteigen, die Einrichtung von fixen Abstellflächen an Hotspots und eine Limitierung der Anzahl in Bezirken, in denen es bisher ein Überangebot gab.

Für die Innere Stadt wird die Maximal-Anzahl 500 Scooter insgesamt betragen. In den Bezirken Leopoldstadt bis Alsergrund und Brigittenau werden in Zukunft insgesamt 1.500 Roller stehen dürfen. In den äußeren Bezirken soll das Angebot dagegen ausgebaut werden. Für die Kontrolle der neuen Regelungen sind dann auch die Parksheriffs zuständig. Ein „digitales Dashboard“ soll künftig zudem eine Kontrolle in Echtzeit ermöglichen. Ermittlung von Regelverstößen könnten somit zu jeder Zeit – auch rückwirkend – durchgeführt werden, heißt es.