Chronik

Mädchen musste Müll aufschlecken: Urteil

Um eine Zwölfjährige, die im Oktober 2022 im Müllraum eines Gemeindebaus von drei 15-jährigen Mädchen beraubt und erniedrigt wurde, ist es am Mittwoch am Landesgericht gegangen. Eines der drei Mädchen wurde am Mittwoch zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Das Opfer bekam Faustschläge ins Gesicht und wurde gezwungen, sich auszuziehen. Dann wurde sie halbnackt fotografiert und bekam angedroht, die Bilder würden auf Instagram veröffentlicht, wenn sie nicht weitere Marken-Kleidung abliefere. Sie musste auch Müll vom Boden aufschlecken.

Die beiden Haupttäterinnen wurden bereits Anfang Februar rechtskräftig zu zehn bzw. sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Dritte im Bunde war damals nicht zur Hauptverhandlung erschienen. „Ich hab’ verschlafen“, erklärte sie nun unverblümt Richter Georg Allmayer. Diesmal kam sie pünktlich – und in Handschellen. Nachdem sie weiter nicht auf justizielle Briefe reagiert hatte, war die 15-Jährige fest- und am 11. März in U-Haft genommen worden. „Da ist es nicht so schön“, ließ sie den Richter an ihren jüngsten Erfahrungen teilhaben.

„Ich bin nur daneben gestanden“

„Dabei war ich, als sie das getan haben“, räumte die Angeklagte ein. Am Raub unmittelbar sei sie aber nicht beteiligt gewesen: „Ich bin nur daneben gestanden.“ Sie habe der Zwölfjährigen, die man in den Müllraum dirigiert und nach der gewaltsamen Abnahme ihrer Oberbekleidung gedemütigt hatte, sogar eine Jacke gegeben, „dass sie nicht friert“.

Die 15-Jährige wurde hinsichtlich des Raubes von ihren Mittäterinnen, vor allem aber vom Opfer entlastet, sodass sie von diesem Faktum freigesprochen wurde. An der versuchten Erpressung – statt den 15-Jährigen weitere Kleidung zu bringen, war das Opfer zur Polizei gegangen – war sie aber sehr wohl beteiligt. „Ich hab’ mir nix dabei gedacht“, meinte sie dazu.

Urteil rechtskräftig

Am Ende fasste die bisher Unbescholtene bei einer Strafdrohung von bis zu zweieinhalb Jahren sechs Monate bedingt aus. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet und der 15-Jährigen – die zuletzt in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht war – die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.

Nach einem kurzen Blickwechsel mit Verteidiger Johannes Maximilian Fouchs nahm die 15-Jährige das Urteil ebenso an wie die Staatsanwältin. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Zu ihrer großen Erleichterung wurde die 15-Jährige unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet.