Schulklasse
APA/HERBERT NEUBAUER
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Bildung

Mehr Schulplätze für Kinder mit Behinderung

Die Stadt schafft jetzt zusätzliche Plätze für Kinder mit Behinderungen, damit diese auch nach der Schulpflicht weiter in die Schule gehen können. Gleichzeitig fordern Stadt und Bildungsdirektion einen Rechtsanspruch auf Bundesebene.

Will ein Kind mit Behinderung in Österreich nach dem Ende der Schulpflicht weiter eine Schule besuchen, gibt es darauf keinen Rechtsanspruch. Die Eltern werden zu Bittstellerinnen und Bittstellern bei der jeweiligen Schule. Im Vorjahr konnten in Wien von 300 Ansuchen nur 200 positiv erledigt werden. Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) hat jetzt angekündigt, dass es für nächstes Schuljahr zumindest 100 zusätzliche Schulplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf geben wird.

Kinder mit schwerer Behinderung: Mehr Schulplätze

Die Stadt schafft jetzt zusätzliche Plätze für Kinder mit Behinderungen, damit diese auch nach der Schulpflicht weiter in die Schule gehen können. Gleichzeitig fordern Stadt und Bildungsdirektion einen Rechtsanspruch auf Bundesebene.

Insgesamt 313 betroffene Kinder werden im Herbst einen Platz finden, großteils in derselben Schule, in der sie sich bereits befinden. Die Kommunikation mit den Eltern soll verbessert werden. Denn lehnte die Schule das Ansuchen der Eltern auf einen weiteren Besuch ab, landete es ohne konkretes Ziel in der Bildungsdirektion. Das soll sich jetzt ändern, sagte der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer. Jetzt sollen alle Eltern eine Erstinformation bekommen und direkt kontaktiert werden.

Rechtsanspruch gefordert

3,6 Millionen Euro kostet der Mehraufwand für Personal und Räumlichkeiten. Geld, das die Stadt gerne vom Bund hätte. Denn der sonderpädagogische Förderbedarf wird vom Bund bei 2,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler gedeckelt – in Wien haben aber 5,6 Prozent der Schulkinder einen solchen Bedarf. Ein Rechtsanspruch auf ein elftes und zwölftes Schuljahr für betroffene Kinder würde Rechtssicherheit für die Familien und auch mehr Planbarkeit für die Stadt bedeuten – derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof.