Chronik

Missbrauchsbilder: Diversion für Manager

In Wien ist am Donnerstag ein Manager vor Gericht gestanden. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm Videos von sexuellem Kindesmissbrauch sichergestellt. Unter anderem wegen seiner Therapiebereitschaft wurde das Verfahren jedoch mit einer Diversion abgeschlossen.

Das Material war bei einer Hausdurchsuchung im Oktober des Vorjahres sichergestellt worden. Auf einer externen Festplatte und am Handy des Mannes wurden 206 einschlägige Video- und sieben Bilddateien entdeckt.

Auf die Spur des Mittdreißigers war man gekommen, weil er für die Speicherung bzw. Sicherung seiner Daten einen Filehosting-Dienst nutzte. Im Zuge einer automatischen Back-up-Erstellung landete auch ein Teil des verbotenen Video- und Bildmaterials in der Cloud, die er sich zwischen 2010 und 2014 beschafft hatte, wie er nun dem Richter darlegte.

Seit Herbst in Therapie

Aufgrund seiner geständigen Verantwortung, des lange zurückliegenden Tatzeitraums und der Bereitschaft, seine pädophilen Neigungen weiterhin therapeutisch behandeln zu lassen, entging der bisher Unbescholtene einer Verurteilung.

Hilfe für Betroffene

Unter meldestelle@interpol.at nimmt eine eigene Meldestelle des Bundeskriminalamts Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen entgegen.

Der Betriebswirt erklärte in seiner Beschuldigteneinvernahme, er habe sich damals „in einer anderen Zeit“ befunden: „Bei der Hausdurchsuchung ist mir das Ganze noch einmal bewusst geworden. Ich habe mich damit auseinandergesetzt und bin zur Überzeugung gekommen, dass ich mir Hilfe hole.“ Er befinde sich seit Herbst in Therapie.

Probezeit von zwei Jahren

Auf das richterliche Angebot einer diversionellen Erledigung ging der Manager bereitwillig ein. Er erklärte sich bereit, seine Therapie fortzusetzen und darüber regelmäßig dem Gericht Bericht zu legen, bezahlte umgehend die Pauschalkosten für die Verhandlung und akzeptierte eine Probezeit von zwei Jahren, während der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf.

Im Gegenzug sah der Richter von einer Verurteilung ab, die Anzeige wird vorläufig zurückgelegt. Tritt der Manager bis April 2025 nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung, wird die Anzeige endgültig getilgt. Die Staatsanwältin war mit diesem Vorgehen einverstanden. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.