Chronik

18-Jährige missbraucht: Schuldsprüche

In Wien ist am Donnerstag ein 17-Jähriger rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte auf dem Praterstern eine psychisch beeinträchtigte 18-Jährige sexuell missbraucht. Auch ein 22-Jähriger wurde verurteilt, jedoch noch nicht rechtskräftig.

Der 22-Jährige erhielt zweieinhalb Jahre Haft. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Anklage hatte den beiden zur Last gelegt, die 18-Jährige in Missbrauchsabsicht auf eine Toilettenanlage gelockt zu haben, wo sie vom Jüngeren in einer Kabine missbraucht wurde. Die 18-Jährige ist laut der Staatsanwältin aufgrund eines Gendefekts geistig eingeschränkt.

Beide Angeklagte nicht geständig

Die Angeklagten waren nicht geständig. „Absolut nicht schuldig“, meinte der 22-Jährige, der aus Syrien stammt. „Ich bin sowohl schuldig als auch nicht schuldig“, erklärte der 17-Jährige, ebenfalls Syrer. Er habe aufgrund seiner sprachlichen Defizite nicht bemerkt, dass die junge Frau geistige Einschränkungen aufweist und nicht damit einverstanden war, dass er sich ihr annäherte. „Er spricht sehr schlecht Deutsch. Er hat aus ihrem Kommunikationsverhalten nicht schließen können, was sie wollte“, sagte seine Verfahrenshelferin.

Im Übrigen sei fraglich, ob es in der Kabine überhaupt zu sexuellen Handlungen kam, gab die Anwältin zu bedenken. Denn zwei auf dem Bahnhofsgelände beschäftigte Mitarbeiter hätten bemerkt, wie die ihnen bekannte 18-Jährige von mehreren Männern Richtung WC-Anlage geleitet wurde. Sie gingen der Gruppe nach. Als auf ihr Klopfen an der verschlossenen Kabinentüre nicht reagiert wurde, schlossen sie diese auf. Die 18-Jährige war zu diesem Zeitpunkt spärlich bekleidet und zitterte und weinte.

Zwei Zwölfjährige sollen Schmiere gestanden haben

Er sei insofern schuldig, „als ich ihr nicht gesagt habe, sie soll rausgehen“, gab der 17-Jährige nun in seiner Einvernahme vor Gericht zu Protokoll. Er habe die junge Frau nicht in Missbrauchsabsicht mitgenommen. Sie sei einfach mitgekommen, behauptete er.

Der ältere Angeklagte soll laut Anklage an der Tat insofern beteiligt gewesen sein, als er in Missbrauchsabsicht mit dem 17-Jährigen und der Frau zur Kabine ging, nach kurzer Zeit an der Tür rüttelte und „Komm raus, ich möchte auch!“ rief, wie die Staatsanwältin feststellte. Die junge Frau habe von Anfang an „eindeutig signalisiert, dass sie keinen sexuellen Kontakt möchte“, betonte die Anklägerin.

An dem Ganzen beteiligt waren auch noch zwei erst zwölf Jahre alte und daher strafunmündige Buben. Sie sollen laut Anklage Schmiere gestanden und der 18-Jährigen die Handtasche abgenommen haben, nachdem die junge Frau aus der WC-Kabine gebracht worden war. Da die zwei Kinder noch nicht 14 Jahre alt sind, können sie strafrechtlich nicht verfolgt werden.