Stiegen führen zum Eingang des Wiener Landesgerichts, auf einer Tafel steht „Landesgericht für Strafsachen Wien“
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

BVT-Prozess: Verteidiger fordert Freisprüche

Am Wiener Landesgericht hat der Prozess gegen Ex-BVT-Spitzenbeamte und einen Ex-Spitzenbeamten des Bundesamtes für Fremdenrecht begonnen. Ein Angeklagter ließ sich wegen einer Erkrankung entschuldigen, die anderen wiesen die Vorwürfe zurück.

Den Angeklagten – dem Ex-BVT-Spionagechef, zwei früheren BVT-Chefinspektoren und einem ehemaligen hohen Vertreter des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl – wird angelastet, einen syrischen General, der ein Gefängnis in Rakka geleitet haben soll, zum Asylverfahren zugelassen und diesem zum Asylstatus verholfen zu haben, obwohl er nach Informationen der NGO Commission for International Justice and Accountability (CIJA) angeblich Kriegsverbrechen begangen haben soll.

Die BVT-Beamten sollen außerdem der Staatsanwaltschaft Wien wesentliche Informationen – etwa über einen Zeugen, der den General belastete – vorenthalten beziehungsweise verspätet übermittelt und auf eigene Faust in Den Haag gegen die CIJA ermittelt haben. Das unrechtmäßige Verhalten der Angeklagten untergrabe „das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden in Österreich. Das schadet der Republik“, so die Oberstaatsanwältin bei der Erläuterung der Anklage.

Verteidiger kontern Anklägerin

Ganz anders sah das Klaus Ainedter, der Verteidiger eines früheren BVT-Chefinspektors: „Diese Anklage vermag das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die Behörden zu erschüttern. Und sonst gar nichts.“ Die Anklage sei in Teilen „frei erfunden“ und beruhe „größtenteils auf falschen Sachverhaltsannahmen“, die „nichts mit der Realität“ zu tun hätten.

„Den Angeklagten gebührt Dank und Respekt für ihre Arbeit. Und keine Anklage“, meinte Otto Dietrich, der Verteidiger des Ex-BVT-Spionagechefs. Er verlangte Freisprüche und verstehe nicht, weshalb die WKStA kein Rechtshilfeersuchen an Israel gestellt habe. Basis für den Umgang des BVT mit dem syrischen General sei nämlich eine Kooperationsvereinbarung mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad gewesen. Sein Mandant, aber auch die übrigen BVT-Beamten hätten sich „tadellos“ verhalten.

Ausschluss der Öffentlichkeit beim Prozess beantragt

Der Verteidiger des zweiten Ex-Chefinspektors, Martin Riedl, beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit von der gesamten Verhandlung. Ansonsten sei „die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet“, befürchtete Riedl. Sollten Details über die seinerzeitigen Abmachungen zwischen dem BVT und dem Mossad coram publico erörtert werden, sei zukünftig mit einer „Kappung von Informationen“ zu rechnen.

Die Verhandlung wird am Montag mit der Einvernahme des früheren BVT-Spionagechefs fortgesetzt. Ob und inwieweit die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen wird, wird sich dann zeigen. Vom Landesgericht ist ein Fotografier- und Filmverbot im Großen Schwurgerichtssaal verhängt worden.