Frau mit Headset am Bildschirm, Rat auf Draht
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Chronik

„Rat auf Draht“ berät auch Eltern gratis

„Rat auf Draht“ wird für Eltern und Bezugspersonen kostenfrei. Kinder und Jugendliche musste auch schon bisher nichts für die Beratung bezahlen. Das Angebot wird jedenfalls in allen Altersgruppen gut angenommen.

Der Start von Österreichs erster Onlinevideoberatung für Eltern liegt nun bereits etwas mehr als zwei Jahre zurück. Seit damals wurden über 1.500 Gespräche geführt und rund 57.500 Minuten beraten. Die Hälfte der Eltern hat Kinder im Alter zwischen elf und 18 Jahren, gefolgt von jenen im Volksschulalter (27 Prozent), Kleinkindern bis sechs Jahre (20 Prozent) und jungen Erwachsenen (drei Prozent).

„Rat auf Draht“

Telefon: 147, Online: Rat auf Draht und Elternseite

Bisher gab es immer die Möglichkeit, mittels „Pay as you wish“-Systems für die Beratungsleistung zu bezahlen. Pandemie, Energiekrise und Teuerung führten dazu, dass bei immer mehr Familien das Geld sehr knapp ist. „Daher bietet die Elternseite die Onlineberatung ab sofort dauerhaft kostenlos an“, erklärte Nora Deinhammer, Geschäftsführerin von Rat auf Draht. Somit ist jetzt das gesamte Angebot kostenfrei.

Seit 2020 auch für Erwachsene

Rat auf Draht wurde 1987 gegründet und gehört seit 2014 zu SOS-Kinderdorf. Die Elternseite wurde 2020 ins Leben gerufen. Temporäre Schulschließungen, Homeschooling und Lockdowns haben in Coronavirus-Zeiten die Stresspegel und die Zahl besorgter Anrufe von Eltern bei Rat auf Draht in die Höhe schnellen lassen und zur Erweiterung des Angebots geführt.

Die Beratung erfolgt übrigens wahlweise per Video, Chat oder Telefon. Oft kann den Betroffenen schon mit einer Sitzung geholfen werden, „manchmal braucht es aber auch ein paar mehr“, sagte „Rat auf Draht“-Psychologin Corinna Harles. Sollte das Problem außerhalb des Einsatzbereiches der Elternseiten liegen, würde an geeignete Stellen weitervermittelt. Sorgen, dass Familienprobleme durch Inanspruchnahme der Hilfe durch Rat auf Draht an die Öffentlichkeit gelangen könnten, seien übrigens unnötig, erläutert Harles. „Alle Beraterinnen unterliegen selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht“, betonte sie.