Chronik

Supermarktüberfall mit Machete: Haft

Weil er im Februar mit einer Machete einen Supermarkt in der Donaustadt überfallen hat und schon einschlägig vorbestraft war, ist ein 16-Jähriger am Freitag am Landesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig. Seinen Mittäter nannte er nicht.

Der Überfall ereignete sich am 25. Februar 2023 kurz vor Kassaschluss. Zwei mit Sturmhauben vermummte Täter tauchten in dem Supermarkt vor den beiden Kassen auf und verlangten jeweils von den weiblichen Angestellten Geld, wobei sie drohend Buschmesser in ihren Händen hielten. „Zuerst habe ich geglaubt, das ist ein Spaß“, schilderte eine der betroffenen Kassierinnen dem Schöffensenat.

Dann habe sie allerdings den Ernst der Lage erkannt: „Im Stress habe ich vergessen, wie man die Kassa aufmacht.“ Die andere Kassierin bekam „einen Schock“, wie sie dem Gericht berichtete. Als einer der Räuber mit der Machete auf den Kassaapparat einschlug, sei sie reflexartig aufgesprungen und davongelaufen: „Ich war dann im Lagerraum.“

Vorstrafe wegen schweren Raubes

Die jugendlichen Täter blieben ohne Beute, da ihnen ein couragierter Kunde zurief, er habe mit seinem Handy bereits die Polizei verständigt, und die sei schon auf dem Weg. Daraufhin verließ die Räuber der Mut, sie liefen aus dem Geschäft. Draußen unterlief dem damals 15-Jährigen ein aus seiner Sicht fataler Fehler: Er entledigte sich einer FFP2-Maske, die er unter der Sturmhaube trug, und warf diese achtlos zu Boden. Er wurde dabei von einem Zeugen beobachtet, die Polizei stellte im Zuge der Erhebungen die Maske sicher und führte diese einer molekulargenetischen Untersuchung zu.

Die DNA-Spuren führten direkt zum gesuchten Räuber, denn das DNA-Profil des damals 15-Jährigen fand sich bereits in der DNA-Datenbank: Er war im September 2021 im Alter von 14 das erste Mal verurteilt worden, nachdem er mit einem Klappmesser von einem Passanten ein paar Euro erbeutet hatte. Für den schweren Raub setzte es sechs Monate auf Bewährung. „A bissl a Leistung in dem Alter“, kommentierte die nunmehrige Richterin das Vorleben des inzwischen 16-Jährigen, der nach dem DNA-Treffer in U-Haft genommen wurde.

„Möchte geraden Weg gehen“

„Nachdem ich gesehen habe, wie es im Knast ist, möchte ich einen geraden Weg gehen“, gab sich der Angeklagte geläutert. Nach Verbüßung seiner Strafe wolle er eine Lehre beginnen „oder einen Job suchen“. Auf die Frage, wie er überhaupt zu der Machete gekommen sei, erwiderte er ausweichend: „Ich habe sie bekommen.“ Verteidiger Wolfgang Haas bezeichnete den gescheiterten Raub als „Wahnsinnsaktion“ und ersuchte das Gericht zugleich um eine maßvolle Strafe: „Damit er Gelegenheit hat, noch einmal in die Spur zu kommen.“

Das Gericht kam dem insofern nach, als von der zweijährigen Freiheitsstrafe acht Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Den Rest bekam der 16-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Die zur Bewährung ausgesetzte Vorstrafe wurde nicht widerrufen, die Probezeit zu den sechs Monaten wurde auf fünf Jahre verlängert. Zudem ordnete der Senat Bewährungshilfe an. Das Urteil ist rechtskräftig. Seinen Mittäter, der ebenfalls mit einer Machete bewaffnet war und der bisher nicht ausgeforscht werden konnte, nannte der 16-Jährige nicht.