Mutmaßliche Besitzstörung
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chronik

Mutmaßliche Abzocke auf Privatparkplatz

Autofahrer nützen einen Privatparkplatz in Penzing zum Wenden. Das dauert zwar nur einige Sekunden, dennoch werden viele zur Kasse gebeten. Im günstigsten Fall bedeutet dies 399 Euro – pro Wendemanöver. Der ÖAMTC fordert eine Gesetzesnovelle gegen Abzockerei.

Fünf Mal ist ein junger Mann innerhalb kurzer Zeit über einen der vier privaten Parkplätze gefahren. Sein Auto wurde dabei gefilmt. Der Mann erhielt fünf eingeschriebene Briefe der Firma „Zupf-di“, die mit dem Parkplatzmieter zusammenarbeitet. Bei einer Besitzstörungsklage müsse er mit 1.000 Euro Verfahrenskosten rechnen, hieß es darin. Wenn er allerdings eine Unterlassungserklärung unterzeichne, seien jeweils nur 399 Euro an die Firma fällig. Bei fünf beträgt die Summe stolze knapp 2.000 Euro.

Mutmaßliche Abzocke auf Privatparkplatz

Autofahrer nützen einen Privatparkplatz in Penzing zum Wenden. Das dauert zwar nur einige Sekunden, dennoch werden viele zur Kasse gebeten. Im günstigsten Fall bedeutet dies 399 Euro – pro Wendemanöver. Der ÖAMTC fordert eine Gesetzesnovelle gegen Abzockerei.

Der Autolenker findet dies dreist, weil es sich um ein Wendemanöver, um das Befahren des Parkplatzes handle. Seiner Meinung nach habe er den Besitz nicht gestört: „Ich bin jemandem ausgewichen oder habe mein Auto gewendet, weil ich nicht den ganzen Hof rückwärts rausfahren möchte – und das regt mich furchtbar auf.“ Bezahlen will er keinesfalls. Obwohl Anwaltskosten und Gebühren anfallen, wartet er nun auf die Besitzstörungsklage und will dann vor Gericht ziehen. Firmen wie „Zupf-di“ gehen da im Regelfall leer aus.

„Befahren wie unaufgeforderter Besuch in Wohnung“

Parkplatzmieter und „Zupf-di“ teilen sich die Einnahmen von rund 400 Euro jeweils zur Hälfte. „Die 400 Euro sind unsererseits ein festgesetzter Betrag zum Klagsverzicht. Der so eingenommen wird, dass ein Teil unsere Entschädigung ist – wir müssen uns selbstverständlich wirtschaftlich finanzieren. Auf der anderen Seite werden 50 Prozent davon als Aufwandsentschädigung an den entsprechenden Besitzgestörten ausgezahlt“, erklärte „Zupf di“-Geschäftsführer Stefan S.

Warum auch Wendemanöver einen Privatbesitz stören, erklärte „Zupf di“ mit einem Vergleich: „Ich gehe auch nicht bei ihnen zuhause bei der Tür rein, leg meine Jacke ab, schau mich um und geh wieder. Ich tue ihnen dabei auch nichts. Es wird ihnen dabei nichts passieren. Schaden wird ihnen auch keiner entstehen. Aber wollen werden sie es trotzdem nicht.“

Gespräche über Gesetzesänderung

In dem Gewerbehof in Penzing wurden schon öfters Autofahrer zur Kasse gebeten. Ein anderer erzählte, er sei nur über den Parkplatz gefahren und habe schon 5 oder 6 Anzeigen erhalten. Seine Kundschaften ebenso. Wieder ein anderer will die Sache vor Gericht klären. Er will die zwei Unterlassungserklärungen in Höhe von insgesamt 798 Euro nicht bezahlen: Das sei reine Abzocke."

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer tritt für eine Änderung des Gesetzes ein, damit „der Besitzschutz, der Schutz des Privateigentums, natürlich gewahrt werden kann, geschützt werden kann durch gerichtliche Maßnahmen. Dass jedoch Geschäftsmodelle und Abzockmodelle jedenfalls nicht so einfach gehen sollen, wie das bisher der Fall ist.“ Gespräche darüber seien im Laufen.