Der Wiener Simulationsforscher Nicki Popper
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Chronik

Plagiatsverfahren: Teilerfolg für Popper

Das Plagiatsverfahren gegen den Simulationsforscher Niki Popper ist teilweise eingestellt. Bei seiner Diplomarbeit wurde keine Täuschungsabsicht festgestellt, heißt es von der Technischen Universität (TU). Seine Dissertation wird aber noch von externen Gutachtern geprüft.

Nach den Vorwürfen des „Plagiatsjägers“ Stefan Weber gegen die Diplomarbeit und Dissertation des Simulationsforschers Niki Popper leitete die TU im Jänner Verfahren zur Überprüfung der beiden Arbeiten ein.

Jenes zur Diplomarbeit ist nun abgeschlossen und eingestellt worden. „Das Wichtigste ist, es ist keine Täuschungsabsicht zu erkennen“, sagte Kurt Matyas, TU-Vizerektor für Studium und Lehre, gegenüber „Wien heute“. Popper habe aber im allgemeinen, wissenschaftlichen Teil „nicht sauber zitiert“. Der methodische Teil der Arbeit, „die Eigenleistung, die Simulation und die Modellierung“, sei aber „wissenschaftlich korrekt und auch nicht angreifbar“, so das Ergebnis der Prüfung. Popper behält damit seinen Titel als Diplomingenieur.

Verfahren zu Dissertation dauert noch „einige Monate“

Weber hatte Popper vorgeworfen, in seiner (mathematischen) Diplomarbeit Textstellen über den menschlichen Atmungskreislauf angeführt zu haben, ohne sie entsprechend auszuweisen. In Poppers Dissertation habe er außerdem Fremdplagiate aus einem Wikipedia-Eintrag, aus einer ein halbes Jahr älteren Dissertation und aus einem neun Jahre älteren Fachartikel anderer Autoren festgestellt. Die Kritikpunkte würden zwar nicht den „wissenschaftlichen Kern“ der Arbeit betreffen – diese hätte aufgrund der Bestimmungen an der TU aber nicht angenommen werden dürfen.

Das Plagiatsverfahren zu Poppers Doktorarbeit läuft derzeit noch. „Die Dissertation befindet sich zurzeit noch im Prüfverfahren durch externe Gutachter. Hier ist mit einem Ergebnis in einigen Monaten zu rechnen“, sagte Vizerektor Matyas.

Keine Täuschungsabsicht Poppers bei Diplomarbeit

Das Plagiatsverfahren gegen den Wiener Simulationsforscher Niki Popper ist teilweise eingestellt. Bei seiner Diplomarbeit wurde keine Täuschungsabsicht festgestellt, heißt es von der Technischen Universität. Seine Dissertation wird aber noch von externen Gurtachtern geprüft.

Popper sieht der Prüfung seiner Doktorarbeit gelassen entgegen, wie er sagt. „Das sind die Ergebnisse von Projekten, die ich initiiert beziehungsweise geleitet habe. Und insofern ist für mich klar, was ich da beigetragen habe und warum ich der Ansicht bin, dass das passt. Und ob da Formalfehler bestehen, das müssen andere prüfen, und das wird jetzt in einem internationalen Review außerhalb von Österreich gemacht“, so Popper gegenüber „Wien heute“.

Die Diplomarbiet des Simualtionsforschers Niki Popper. Im Bild: Das Deckblatt
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Poppers Diplomarbeit an der TU aus dem Jahr 2001

Täuschungsabsicht als entscheidendes Kriterium

An der TU müssen seit 2013 wissenschaftliche Arbeiten wie Dissertationen, Diplom- und Masterarbeiten verpflichtend elektronisch eingereicht werden. Seit zwei Jahren ist eine Plagiatssoftware zur Prüfung von Abschlussarbeiten im Einsatz – allerdings liegt es im Ermessen der Studiendekane zu entscheiden, ob eine Überprüfung damit sinnvoll bzw. notwendig ist.

Im Plagiatsverfahren muss festgestellt werden, ob einerseits eine Täuschung vorliegt und ob andererseits eventuell auch im Fall einer solchen der Rest der Arbeit als Eigenleistung ausreicht, um zu einer Beurteilung zu gelangen. Ist Letzteres nicht der Fall, wird die Beurteilung der Arbeit für nichtig erklärt und der dadurch erworbene akademische Grad entzogen. Andere Sanktionen wie eine schlechtere Note oder eine Rüge gibt es nicht.

Weber prüft immer wieder Arbeiten von Politikern

Weber hat bereits mehrfach Politikerinnen und Politiker des Plagiats in ihren wissenschaftlichen Abschlussarbeiten bezichtigt. 2017 entzog die Uni Graz nach Plagiatsvorwürfen dem damaligen steirischen Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann (ÖVP) seinen Doktortitel, Buchmann trat in weiterer Folge zurück. 2021 erklärte die damalige Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) ihren Rücktritt, nachdem Weber ihr Plagiate in ihrer 2020 in Bratislava eingereichten Dissertation und ihrer Diplomarbeit an der FH Wiener Neustadt vorgeworfen hatte. Die FH verzichtete nach einer Überprüfung aber auf eine Aberkennung des Titels, auch ihren in der Slowakei erworbenen Titel dürfte Aschbacher schließlich behalten.

Im Jänner 2022 nahm Weber die Dissertation von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wegen angeblicher Qualitätsmängel ins Visier, die Uni Wien hat das Verfahren eingestellt. Auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sah sich mit Vorwürfen konfrontiert. Das Plagiatsverfahren zur Karners 1995 eingereichter Abschlussarbeit „Entscheidungsfindung bzw. Entscheidungsverhalten bei der Wahl der Speziellen Betriebswirtschaftslehren an der Wirtschaftsuniversität Wien“ wurde aber ebenfalls eingestellt.