32 Rapid-Fans schuldig gesprochen

Im Prozess gegen Rapid-Fans, die vor mehr als zwei Jahren am Westbahnhof randaliert hatten, sind im Straflandesgericht die ersten Urteile gefallen. Alle 32 Angeklagten, die am Freitag vor Gericht standen, wurden schuldig gesprochen.

Mit Kopfschütteln, verschränkten Armen und Gelächter quittierten die 32 Angeklagten Fans die Urteilsverkündung der Richterin. Sie wurden wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Mehr als eine halbe Stunde verlas die Juristin die Urteile.

Der Rädelsführer fasste 14 Monate unbedingt aus. Der 29-jährige „Vorsänger“ wies bereits zwei einschlägige Vorstrafen aus, darunter eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit Ausschreitungen nach einem Rapid-Auswärtsspiel in Kapfenberg.

Ein weiterer, ebenfalls zweifach vorbestrafter Mann, der sich auch in führender Rolle am Westbahnhof hervorgetan haben soll, bekam laut APA zehn Monate unbedingt. Die übrigen Fans wurden zu Bewährungsstrafen zwischen elf Wochen und acht Monaten verurteilt, wobei vier von ihnen aufgrund von Vormerkungen im Strafregister zusätzlich unbedingte Geldstrafen zwischen 3.420 und 4.500 Euro aufgebrummt bekamen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Angeklagte Rapidfans im Großen Schwurgerichtssaal.

APA/Georg Hochmuth

Rapid-Fans auf der Anklagebank

Anklage: „Dann rauft man halt mit der Polizei“

In der Urteilsbegründung verwies die Richterin mehrmals auf Videoaufnahmen, die die Taten belegen würden. Da die Verteidiger der Rapid-Fans im Vorfeld mit Freisprüchen gerechnet haben, ist davon auszugehen, dass sie Rechtsmittel einlegen werden und die Urteile somit nicht rechtskräftig sein werden.

Für die Staatsanwaltschaft war die Lage klar: Die Angeklagten hätten sich zum Westbahnhof begeben, um zu raufen und die Konfrontation mit den Austria-Fans zu suchen. „Und wenn keine Austria-Fans dort sind, rauft man halt mit der Polizei“, hieß es in der Anklage, die auf Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung lautete.

Bei den Angeklagten erntete die Staatsanwältin aufgrund der Ausführungen teilweise abschätziges Gelächter. Verteidiger Werner Tomanek gab zu bedenken, dass es auch ihm nach wochenlanger Verhandlung, „in der es im Wesentlichen um einen vermeintlich ramponierten Mülleimer und einen vermeintlich gezerrten Nacken eines Polizisten gegangen ist“, schwerfalle, den gebotenen Ernst zu bewahren. Der Anklagebehörde sei es nicht gelungen, den Nachweis einer organisierten Verabredung zur Gewalt zu erbringen.

Nicht alle Beteiligten waren angeklagt

Wegen der großen Anzahl an Angeklagten war das Verfahren seit Oktober in drei Etappen durchgeführt worden. Für die restlichen 53 Angeklagten soll es ebenfalls noch im Jänner Urteile geben. Alle Rapid-Fans, die im Mai 2009 auf dem Westbahnhof beteiligt waren, sind übrigens nicht angeklagt. Rund 80 Personen konnten nicht ausgeforscht werden, weil sie sich vermummt hatten.