Westbahn stellt Raucherlounge ein

Wegen der drohenden Klagsflut von „Rauchersheriffs“ stellt das Unternehmen Westbahn die Raucherlounges ein. In einer Aussendung wurde das als vorübergehende Maßnahme bezeichnet.

„Kaufmännische Sorgfaltspflicht“ wird als Begründung für das Ende der Raucherlounges genannt. „Da das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an die zuständigen Behörden festgestellt hat, zwar keine eindeutige Rechtsgrundlage zu haben, aber dennoch die Ansicht zu vertreten, dass das Rauchen in der Westbahn nicht zulässig ist, müssen wir damit rechnen, ein Verfahren in erster Instanz zu verlieren“, hieß es am Montag in der Aussendung.

Raucherlounge in einem WESTbahn-Zug

APA/Herbert Neubauer

Die Westbahn rechnet damit, ein Verfahren zu den Raucherlounges zu verlieren

Streit „bis zur letzten Instanz“

Westbahn-Geschäftsführer Stefan Wehinger sprach von einer vorläufigen Maßnahme, bis die Rechtslage geklärt ist. Das Unternehmen will diesen Streit demnach bis zur letzten Instanz ausfechten. „Die Westbahn hat die Vorgaben des Tabakgesetzes für Ausnahmegenehmigungen nach Punkt und Beistrich umgesetzt und ist daher überzeugt, vor einem Gericht recht zu bekommen“, heißt es.

„Uns tut die nun getroffene Maßnahme besonders leid, weil nicht nur die Raucher unsere Einrichtung begeistert aufgenommen haben. Auch die bei weitem überwiegende Zahl der Nichtraucher hat uns dazu gratuliert“, so Wehinger.

Klagsflut angedroht

„Rauchersheriffs“ hatten zuletzt Anzeigen gegen das Rauchen in den Westbahn-Zügen gesammelt. Unter anderem sei der Nichtraucherschutz nicht gegeben, da auch nicht rauchende Passagiere durch die Raucherabteile gehen mussten - mehr dazu in Nichtraucher zeigen Westbahn an. In den Garnituren gab es einen etwa vier mal vier Meter großen Bereich für Raucher, dieser Bereich verstieß nach Ansicht der Tabakgegner gegen das Tabakgesetz - mehr dazu in Westbahn bietet Raucherabteile an.

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