Rechnungshof: Bund soll Geld von Stadt Wien fordern

Der Rechnungshof fordert den Bund auf, Geld für die Finanzierung der U-Bahn-Linien U1 und U2 von der Stadt Wien zurückzuholen. Mehr als drei Millionen Euro seien nicht in die Infrastruktur, sondern zur Einrichtung von Geschäftslokalen oder WC-Anlagen investiert worden.

Schon im Jahr 2009 hatte der Rechnungshof bemängelt, dass 3,09 Millionen Euro an Bundeszuschuss für den Ausbau der Linien U1 und U2 nicht in die Verkehrsinfrastruktur investiert worden waren. Das Verkehrsministerium hatte im Oktober 2010 die Stadt Wien aufgefordert, „den zu viel überwiesenen Bundesanteil rückzuüberweisen“.

Die Stadt hatte das verneint und argumentiert, dass zu einem funktionierenden Gesamt-Anlagensystem auch Leistungen für das U-Bahnbauwerk fallen würden, „welche zwar nicht für die unmittelbare Betriebsführung notwendig, aber für die Kunden von ebenso hoher Bedeutung“ seien. Dazu gehörten eben auch WC-Anlagen, Müllräume, Bäckereien und Imbissmöglichkeiten.

Rechnungshof: Rückforderung nur erster Schritt

Im jetzigen Follow-up-Bericht ist der Rechnungshof nach wie vor anderer Meinung: „Diese Aufwendungen sind nicht aus den Mitteln für die Verkehrsinfrastruktur zu finanzieren.“ Bei den 3,09 Millionen Euro handelt es sich um den 50-prozentigen Bundesanteil an den strittigen Gesamtkosten von insgesamt 6,18 Millionen Euro.

Die Rückforderung seitens des Ministeriums sei zwar ein erster Schritt gewesen, die Empfehlung einer Rückabwicklung sei jedoch noch nicht umgesetzt worden. Deshalb bekräftigt der Rechnungshof nun seine diesbezügliche Empfehlung.

Darüber hinaus bemängeln die Prüfer, dass eine Definition der zu finanzierenden Verkehrsinfrastruktur und damit eine Abgrenzung gegenüber Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen abzugrenzen - obwohl bereits 2009 empfohlen - nach wie vor ausständig seien.

Noch keine inhaltliche Kontrolle für Bundesmittel

In einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums heißt es, man beabsichtige im Rahmen einer allfälligen Vereinbarung über eine fünfte Ausbaustufe der U-Bahn „klare Definitionen für die mitzufinanzierende Verkehrsinfrastruktur zu schaffen“.

Ebenfalls nicht umgesetzt worden sei die an das Verkehrs- und Finanzministerium gerichtete Empfehlung, die Verwendung der für den U-Bahn-Bau zur Verfügung gestellten Bundesmittel inhaltlich zu kontrollieren.

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