Parkpickerl: Neue Regeln für Firmen

Die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer haben sich auf neue Regeln beim Parkpickerl für Firmen geeinigt. Damit hat jeder Unternehmer in Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung Anspruch auf ein Parkpickerl, Lkws und Pkws werden gleichgestellt.

Bisher hat es laut Wirtschaftskammer beim Parkpickerl nur wenige Ausnahmen für Unternehmen gegeben. 70 Prozent der Betriebe haben demnach in den Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung kein Parkpickerl, obwohl sie für ihre Unternehmen auf Fahrzeuge angewiesen sind.

Die neuen Regeln sollen ab 1. Juli gelten, ab dann sind die Firmen den Anrainern gleichgestellt und zahlen auch die gleichen Gebühren. „Mit dem neuen Kriterienkatalog für Unternehmer werden der Parkraumbewirtschaftung die schärfsten Zähne gezogen“, meinte Wirtschaftskammer-Präsidentin Brigitte Jank. Ohne die neuen Regeln hätte Wien viele Unternehmen an das Umland verloren.

Einfachere Anträge auf Parkpickerl

Ab 1. Juli können Firmen jeden Lkw oder Pkw anmelden, bisher gab es Beschränkungen auf reine Lieferfahrzeuge. Hat ein Betrieb mehrere Standorte in verschiedenen Bezirken, können bis zu vier Parkpickerl beantragt werden.

Die Anträge und verpflichtenden Nachweise werden vereinfacht, zudem gibt es für Kfz-Werkstätten, Kfz-Händler, Fahrschulen und Hotels Erleichterungen. Jungunternehmer brauchen in den ersten sechs Monaten keinen Nachweis für das Parkpickerl, erst bei einer Verlängerung müssen die Nachweise vorgelegt werden.

Erleichterungen auch für Arbeitnehmer

Auch die Beschäftigten sollen von den neuen Regelungen profitieren. Bisher sind Parkpickerl für Arbeitnehmer prinzipiell nur genehmigt worden, wenn innerhalb von 300 Metern keine öffentliche Garage vorhanden ist. Dieses Garagenkriterium fällt mit Wirksamkeit der neuen Regeln. Beschäftigte, deren Arbeitsbeginn vor 5.30 Uhr ist, können eine Ausnahmegenehmigung bekommen - bisher galt 5.00 Uhr.

Auch Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) zeigte sich nach der Einigung mit der Wirtschaftskammer zufrieden. „Es ist in einem gemeinsamen Kraftakt mit der Wirtschaftskammer gelungen, eine optimale und praxisgerechte Regelung zu erreichen und den bürokratischen Aufwand gering zu halten“, so Vassilakou.

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