SOS Mitmensch klagt FPÖ Wien

Wegen einer Aussendung von FPÖ-Landesparteisekretär Hans-Jörg Jenewein reicht die Organisation SOS Mitmensch eine Klage gegen die FPÖ Wien ein. SOS Mitmensch sieht eine vorsätzliche Ehrenkränkung, die Aussagen seien jenseits des Tolerierbaren.

SOS Mitmensch hatte in einer Aussendung am 7. März diskriminierende Speisebezeichnungen thematisiert und dabei etwa Mohr im Hemd und Zigeunerschnitzel genannt.

FPÖ-Landesparteisekretär Hans-Jörg Jenewein hatte mit einer Aussendung reagiert - darin hieß es unter anderem, der Nachname von SOS-Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak „klinge wie die Beschimpfung eines ganzen Volkes“. Zudem riet Jenewein dem SOS-Mitmensch-Sprecher „raschest seinen Namen zu ändern - Alexander Mgombo wäre sicher karrierefördernd“.

„Politischer Kulturverfall in der FPÖ“

SOS Mitmensch wertet die FPÖ-Aussendung als „Ausdruck eines politischen Kulturverfalls in der FPÖ“. Rechtsanwältin Maria Windhager meinte, dass die Äußerungen von Jenewein „gerade in ihrem fremdenfeindlichen Kontext tatbildlich im Sinne des § 115 StGB (Beleidigung) in der Form eines Medieninhaltsdeliktes sind“.

Pollak werde sowohl beschimpft als auch verspottet, ihm gehe es nicht darum, politische Kritik zu einem bestimmten Thema zu äußern, sondern den SOS Mitmensch-Sprecher zu diffamieren und lächerlich zu machen, also eine vorsätzliche Ehrenkränkung zu begehen, so Windhager.

Vorsitzende sieht Grenze überschritten

Nadja Lorenz, die Vorsitzende von SOS Mitmensch, sieht in der FPÖ-Aussendung eine Grenze überschritten. Deshalb habe man sich zur Klage entschlossen: „Solche Beleidigungen und Verunglimpfungen haben weder in der persönlichen Auseinandersetzung noch in einer demokratischen Diskussion etwas verloren.“

SOS-Sprecher Alexander Pollak meinte, die FPÖ verwechsle „Meinungsfreiheit mit Vogelfreiheit und sie verwechselt das Recht, Kritik zu üben, mit dem Unrecht, andere Menschen aufs Übelste zu beschimpfen, zu diffamieren und nieder zu machen. Das darf in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht einfach hingenommen werden.“

Jenwein sieht Klage gelassen

Hans-Jörg Jenewein sieht der Klage „sehr gelassen“ entgegen, wie er am Donnerstag in einem Gespräch mit der APA betonte. Er habe mit dem Vergleich nur die „Absurdität“ der Forderung nach einer Änderung der Speisenbezeichnungen darstellen wollen. „Wenn er das nicht aushält, soll er als Sprecher in ein Mädchenpensionat gehen“, empfahl Jenewein dem Kläger.

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