Jobverlust nach Facebook-Eintrag

Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert die Entlassung einer Kellnerin, der eine Notiz eines Kollegen auf ihrer Facebook-Seite vorgeworfen wurde, berichtet der „Kurier“ am Samstag. Die fremde Notiz habe der Kellnerin ihren Job bei einer Cateringfirma gekostet.

Der Inhalt des Postings betraf laut dem Artikel eigentlich das von der Regierung an diesem Tag verabschiedete Sparpaket. Seiner diesbezüglichen Notiz in Facebook schloss der Mann noch eine abfällige Bemerkung in Richtung seines Arbeitgebers, einer Cateringfirma, die unter anderem für ein Hotel ein Restaurant betreibt, an. Die Notiz verlinkte er mit insgesamt acht Facebook-Freunden, damit diese auch etwas dazuschreiben konnten.

Die 19-jährige Kellnerin hatte aber mit der Notiz nicht nur nichts zu tun, sondern darauf auch gar nicht reagiert. Dennoch warf ihr die Cateringfirma „unternehmensschädliches Verhalten“ im Sozialen Netzwerk Facebook vor und sprach Ende Februar die fristlose Entlassung aus.

Mann sitzt vor Facebook-Seite

DPA/Julian Stratenschulte

Facebook-Einträge können den Job kosten

Firma: „Vertrauensverhältnis zerstört“

Entlassen wurden auch der Autor der Notiz und ein Kollege, der auf die Notiz reagiert hatte und eben die Kellnerin. Der Vorgesetzte der Frau bedauerte laut „Kurier“ zwar die Entlassungen, verteidigte sie aber damit, dass durch die Facebook-Notizen das Vertrauensverhältnis zerstört worden sei.

Außerdem habe es schon einen anderen Vorfall gegeben, der Schritt sei nicht aus heiterem Himmel gekommen. Es wurde seitens der Firma auch eingeräumt, dass es im Personal wegen ausstehender Gehälter rumore, da es Zahlungsschwierigkeiten gegeben habe.

AK verzeichnet Anstieg der Facebook-Fälle

Die Arbeiterkammer bezeichnete die fristlose Entlassung aus ihrer Sicht als völlig ungerechtfertigt. „Der Fall hat eine völlig neue Dimension erreicht“, wird AK-Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer zitiert. Die Betroffene habe sich ja selbst nichts zuschulden kommen lassen. Die Arbeiterkammer wird die Entlassung nun bekämpfen.

Allgemein heißt es bei der Arbeiterkammer, dass nach diesem Fall bei jedem Facebook-Nutzer die Alarmglocken läuten müssten. Die bloße „Freundschaft mit einem Kollegen, der online über den Chef meckere“, reiche als Entlassungsgrund. Die AK ortet generell einen Anstieg der Facebook-Fälle in der arbeitsrechtlichen Beratung. Wenn Mitarbeiter im Internet Geschäftsgeheimnisse verraten oder ihre Treue-, Loyalitäts- und Rücksichtsnahmepflicht verletzen, könne dies den Job kosten.

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