Grasser: Falschaussageverfahren eingestellt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Rahmen eines Privatanklageverfahrens wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt. Grassers Anwalt ist aber weiter unzufrieden.

Bei dem Privatanklageverfahren „Mag. Grasser gegen (Ex. Mitarbeiter Michael, Anm.) DI Ramprecht“ ging es um Aussagen Grassers vom 9. März 2010 vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien. Damals tätigte Grasser die „pauschale Aussage“, zu Walter Meischberger kein Verhältnis bzw. keinen Kontakt zu haben, teilte die WKStA in einer Aussendung am Donnerstag mit. Gleichzeitig wies die Behörde darauf hin, dass die Ermittlungen zum „Komplex BUWOG“ sowie das gegen Grasser anhängige Finanzstrafverfahren fortgesetzt werden.

Falsche Aussage zweifelhaft

Laut der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist es fraglich, ob Grasser in objektiver Hinsicht „inhaltlich unrichtige Angaben gemacht“ hat. So war zum Aussagezeitpunkt medial ohnedies bekannt, dass Meischberger im Jahr 2005 Trauzeuge von Grasser war. Dass jedoch konkret nach solchen Kontakten gefragt werden sollte, sei zweifelhaft, so die WKStA. Die Genannten haben - wenn auch zuletzt bloß vereinzelte und länger zurückliegende - persönliche Kontakte auch nicht bestritten und es bestand zuletzt noch im Jänner und Februar 2010 in insgesamt sieben Fällen nachweislich Telefonkontakt.

Weil Grasser jedoch gefragt wurde, welches Verhältnis er zu Meischberger habe (und nicht: hatte) und aus der Fragestellung auch nicht ersichtlich war, ob es um persönliche Kontakte gehe sowie die Frage auch nicht weiter konkretisiert wurde, sei schon objektiv eine falsche Aussage zweifelhaft, heißt es in der Aussendung. Allfällige persönliche Kontakte im unmittelbaren zeitlichen Nahbereich zum konkreten Aussagezeitpunkt konnten nicht nachgewiesen werden.

Außerdem sei ein subjektives vorsätzliches Handeln Grassers für eine Falschaussage nicht nachweisbar. Denn die an Grasser gerichtete Frage enthielt weder eine zeitliche Einschränkung noch nahm sie Bezug auf allfällige frühere Kontakte. Es könne somit nicht widerlegt werden, dass Grasser diese pauschale Frage auch aus seinem subjektiven Empfängerhorizont als Frage nach gerade aktuellen persönlichen Kontakten zum Aussagezeitpunkt verstanden habe, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Über die Einstellung des Verfahrens wurde der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz unter detaillierter Mitteilung der Einstellungsgründe verständigt.

Anwalt: Andere Verfahren bis St.Nimmerleinstag?"

In einer ersten Reaktion zur Einstellung des Verfahrens zeigte sich Rechtsanwalt Manfred Ainedter trotz des für seinen Mandanten guten Ausgangs unzufrieden: Wenn die Einstellung der Ermittlungen gegen Grasser in diesem Fall schon zwei Jahre dauere, dann würden die anderen gegen ihn laufenden Verfahren wohl erst „am St. Nimmerleinstag“ von der Justiz erledigt werden. Ainedter rügte erneut, dass die Ermittlungen der Justiz gegen Ex-Finanzminister Grasser seiner Meinung nach viel zu lange dauerten.

Grasser ist auch vor den U-Ausschuss des Parlaments zum Thema Buwog geladen. Am nächsten Dienstag soll er den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Dabei werde sein Mandant zu den in der Ladung genannten Fragen, der „politischen Verantwortlichkeiten“ bei der Buwog-Privatisierung und der Einmietung der Finanzbehörden in Linz „im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme und externe Berater“ Auskunft geben, kündigte Ainedter an. Bei Fragen zum Kern der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen werde sich Grasser aber auf sein Entschlagungsrecht berufen. „Ersatzjustiz spielen wir nicht“, so Ainedter.