Bisher keine Entschädigung für Bakary J.

Es war einer der größten heimischen Polizeiskandale der letzten Jahre: Vier Polizisten haben 2006 den Schubhäftling Bakary J. in einer Wiener Lagerhalle gefoltert und nahezu totgeprügelt. Bis heute hat Bakary J. keine Entschädigung bekommen.

Was damals in der Lagerhalle geschah, ist unbestritten: Alle vier Polizisten wurden auch verurteilt, drei aus dem Polizeidienst entlassen - mehr dazu in Bakary J.: Polizisten entlassen.

Sechs Jahre danach hat sich allerdings noch niemand bei dem damals schwerst verletzten Bakary J. entschuldigt, und er hat auch nie eine Entschädigung bekommen. „Wir warten noch immer darauf, aber es ist nichts passiert - bis heute nicht“, sagte Bakary J. gegenüber der ZIB2 und bestätigte damit einen Bericht des Wochenmagazins „Falter“.

Bakary J. im ZIB2-Interview

ORF

Bakary J. im ZIB2-Interview: Wurde „aus dem Auto gezerrt und geprügelt“

Schubhäftling mit Auto angefahren und geprügelt

Begonnen hatte alles mit einem Paket mit Drogen, das dem Gambier angeblich untergejubelt wurde. Bakary J. wurde verurteilt und sollte abgeschoben werden. Als er nicht gehen wollte, griffen die Beamten zu ihren eigenen, drastischen Methoden.

„Sie haben mich gefragt, ob ich Hitler kenne. Ich habe gesagt, der hat sechs Millionen Juden ermordet. Dann sagte der Polizist: ’Wir hassen Schwarze und Juden‘. Dann haben sich mich aus dem Auto gezerrt und geprügelt“, erinnerte sich Bakary J. „Sie haben gesagt, ‚schließe deine Augen und sprich dein letztes Gebet‘. Dann haben sie mich in die Mitte der Halle gelegt und mit dem Auto angefahren, dann war ich bewusstlos.“

Nowak: „Es ist bisher nichts geschehen“

„Das Innenministerium hat alles unternommen um auch dienstrechtlich Konsequenzen zu ziehen. Und wir werden jetzt das Gespräch mit dem Betroffenen suchen“, sagte Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck, nach dem Zeitungsbericht und den ZIB2-Recherchen.

Österreich habe jetzt einiges gutzumachen, meinte der ehemalige UNO-Sonderberichterstatter in Folterfragen, Manfred Nowak, gegenüber der ZIB2. „Es ist ja sehr schnell festgestellt worden, dass es ein Fall von Folter war. Und Österreich ist verpflichtet in jedem Fall von Folter aufgrund der UNO-Konvention gegen die Folter angemessene Gutmachung zu leisten. Es ist bisher nichts dergleichen geschehen. Weder eine finanzielle Entschädigung noch ein permanentes Aufenthaltsrecht, was für ihn die wichtigste Wiedergutmachung wäre“, so Nowak.

Aber genau das ist das Problem. Wegen eines Urteils wegen Drogenbesitzes vor zehn Jahren kann Bakary J. laut Gesetz keine Aufenthaltsgenehmigung mehr bekommen. Die UNO-Konvention steht damit gegen das Österreichische Asylgesetz. Für Bakary J., heute mit einer Österreicherin verheiratet und Vater von zwei Kindern, zählt vor allem Eines: Er möchte hier bleiben - bei seiner Familie, wie er sagt.

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