Estibaliz C. als „besonders gefährlich“ eingestuft

Mit dem Vorliegen des psychiatrischen Gutachtens sind die Ermittlungen gegen Estibaliz C. im Fall der Kellerleichen abgeschlossen. Die Verdächtige weise eine „besondere Gefährlichkeit“ auf und sei zurechnungsfähig, hieß es.

Einer Mordanklage steht einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien zufolge nichts mehr im Wege, da mit dem 140 Seiten umfassenden Gutachten die Ermittlungen abgeschlossen sind. Derzeit ist allerdings noch unklar, ob die medienträchtige Causa als berichtspflichtig eingestuft wird und damit eines von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium zu genehmigenden Vorhabensberichts bedarf, was die Anklageerhebung verzögern würde.

Psychiaterin: „Massive Persönlichkeitsstörung“

Über 30 Stunden hat sich Gerichtspsychiaterin Kastner, die Leiterin der Abteilung Forensische Psychiatrie an der Nervenklinik Linz, mit Estibaliz C. unterhalten. Ihren Feststellungen zufolge leidet die 32-Jährige an einer „massiven Persönlichkeitsstörung, die in ihrem Ausmaß einer geistig-seelischen Abnormität höheren Grades entspricht“. Dabei handle es sich um eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit abhängigen, narzisstischen, histrionischen und disozialen Komponenten.

Diese Störung führt die Sachverständige vor allem auf eine äußerst schwierige Kindheit mit einem dominanten, teilweise brutalen Vater zurück. Seither sei es Estibaliz C. „praktisch nicht möglich, sich in der direkten Konfrontation gegenüber Männern (...) zu positionieren oder gar durchzusetzen“. Sie könne Beziehungen nicht auf „normale“ Art und Weise beenden.

Vergleich mit "im Turm eingesperrter „Prinzessin“

Die Gutachterin beschreibt die Frau als „Prinzessin“, die „sich erhofft, von einem Mann ‚gerettet‘ zu werden“. Sie habe sich ihren jeweiligen Partnern völlig untergeordnet, sei dabei aber nicht glücklich geworden.

Im Gutachten heißt es: „Um im Bild zu bleiben, findet sich die ‚Prinzessin‘ eingeschlossen in einen Turm, den sie durch ihr eigenes Verhalten mit errichtet hat und dessen einziger von ihr wahrgenommener Ausgang durch den mittlerweile zu bedrohlichen Dimensionen angewachsenen Partner blockiert wird, dessen Bedrohlichkeit hauptsächlich darin liegt, dass er das Verlassen des Turms, also das Beziehungsende, nicht zulässt und sie nicht freigibt, ihr damit aber den Weg zu lohnenderen Partnerschaften versperrt“.

Eissalonbesitzerin vor Gericht

APA/Robert Jäger

Angeklagte kann laut Gutachten Beziehungen nicht beenden

Da Estibaliz C. nicht imstande sei, von ihr nicht mehr erwünschte Beziehungen zu beenden, „bleiben im Wesentlichen nur mehr deviante Auswege“, hält die Gerichtspsychiaterin fest. Selbstmord komme für Estibaliz C. nicht infrage, weshalb der Ausweg in der „Elimination desjenigen Hindernisses“ bestünde, „das einer neuen und erhoffterweise vorteilhafteren Beziehung im Weg steht“.

Ungünstige Prognose für Zukunft

Kastner befürchtet, dass die Frau unter dem Einfluss dieser Störung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird, weshalb sie für den Fall einer Mordanklage und eines anklagekonformen Schuldspruchs eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfiehlt, obwohl Estibaliz C. laut Gutachten zu beiden Tatzeitpunkten zurechnungsfähig war. Grundsätzlich gefährdet seien hauptsächlich jeweilige Partner der 33-Jährigen, „aber auch sämtliche relevanten missliebigen Anderen“.

Auf Basis dieser Ausführungen wird die Staatsanwaltschaft - wie in solchen Fällen üblich - neben einer Verurteilung wegen Mordes die zusätzliche und zeitlich unbefristete Unterbringung der 32-Jährigen im Maßnahmevollzug beantragen, wo es im Unterschied zum herkömmlichen Strafvollzug Therapiemöglichkeiten gibt. Dort könnte Estibaliz C. selbst nach Verbüßung einer zeitlich befristeten Freiheitsstrafe weiter so lange angehalten werden, bis Sachverständige ihr bescheinigen, dass von ihr keine Gefährlichkeit mehr ausgeht.

Mordfantasien bereits in der Jugend

In den Gesprächen mit Kastner soll Estibaliz C. der Sachverständigen verraten haben, bereits in ihrer Jugend gegen ihren Vater und ihren ersten Freund gerichtete Mordfantasien gehabt und sich konkrete Tatpläne ausgedacht zu haben, hieß es im Magazin „News“. Weiters soll die Spanierin einen Brandanschlag auf ein Geschäft, in dem sie in Deutschland gearbeitet hatte, vorbereitet haben. Auch zu den ihr vorgeworfenen Morden soll die 32-Jährige der Psychiaterin gegenüber Stellung genommen und detaillierte Schilderungen abgegeben haben.

Links: