Fall Bakary J.: Beschwerde gegen Entlassungen

Nachdem drei an der Folteraffäre um Bakary J. beteiligte Wiener Polizisten im April aus dem Polizeidienst entlassen worden waren, gibt es nun eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof. Eine Beschwerde der Beamten gegen die Disziplinarstrafen ist damit angenommen worden.

Fällt diese Prüfung im Sinne der Polizisten aus, könnten sowohl die Entlassung als auch der Verlust erworbener Rechte der Polizisten außer Kraft gesetzt werden. Ein neuerliches disziplinarrechtliches Verfahren wäre nötig, berichtete „Der Standard“.

Bis zum endgültigen Spruch der Höchstrichter würden Entlassung und Rechteverlust allerdings aufrecht bleiben. Einer gleichzeitig mit der Beschwerde beantragter aufschiebenden Wirkung leistete das Höchstgericht nicht Folge.

Bedingte Haftstrafen für vier Beamte

Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

Die vier WEGA-Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie durften zunächst weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Beschuldigten wurden später wegen psychischer Probleme frühpensioniert.

Dienstrechtlich landete der Fall vor der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission, die eine Entlassung als nicht gerechtfertigt ansah. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes wurden schließlich im April 2012 drei involvierte Polizisten entlassen. Der vierte Beamte hatte im Vorfeld eine Geldstrafe akzeptiert. Erst im Mai 2012 hatte sich das Innenministerium offiziell bei dem Opfer entschuldigt.

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