Sonntagsöffnung: Lugner blitzt ab

Das Verbot der Sonntagsöffnung ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Sommersession entschieden. Unternehmer Richard Lugner ist damit mit seiner Beschwerde abgeblitzt.

Richard Lugner

APA/Herbert Pfarrhofer

Lugner kämpft für Sonntagsöffnung

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger räumte zwar ein, dass sich ein „gesellschaftlicher Wandel“ vollzieht. Das Verbot der Ladenöffnung am Sonntag sei aber nach wie vor mit dem öffentlichen Interesse auf Wahrung und Erhalt der Wochenendruhe zu rechtfertigen. Der Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner, der gemeinsam mit anderen Händlern eine Beschwerde beim VfGH eingebracht hat, ist also abgeblitzt - mehr dazu in Lugner-Vorstoß zu Öffnungszeiten.

Lugner brachte die Sonntagsöffnungsdebatte vor ziemlich genau einem Jahr wieder ins Rollen und ließ sogar ein Gutachten vom bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer erstellen. Nach Mayer beschränkt das derzeitige Öffnungszeitengesetz den Unternehmer in der Zeit, in der er seine Waren anbieten kann. Er sieht es als Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Mayer war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar, da er im Ausland ist.

Lugner zu VfGH: „Bin ich Bürger zweiter Klasse?“

Wenig überraschend, ist Lugner nur wenig erfreut. Er sieht die Gleichbehandlung durch die Verfassung nicht gegeben. „Es kann nicht sein, dass die am Bahnhof und bei Tankstellen schon offen halten dürfen, aber wir nicht“, polterte der Baumeister. „Bin ich ein Bürger zweiter Klasse, weil ich meine Lugner City nicht am Bahnhof habe?“

Lugner müsse das Urteil zur Kenntnis nehmen, werde sich aber mit seinen Anwälten unterhalten und eine weitere Vorgehensweise prüfen lassen, kündigte er an. Einen Ansatzpunkt sieht er bei den Ausnahmeregelungen (Tankstellen, Bahnhöfe & Co).

Gewerkschaft zeigt sich erfreut

Anders als Lugner sehen das freilich die Gewerkschaft der Privatangestellten GPA-djp, die Christgewerkschafter sowie die Wirtschaftskammer, die das Urteil ausdrücklich begrüßen und die derzeitige Regelung für ausreichend halten.

Für GPA-Chef Wolfgang Katzian ist der bekanntgewordene Spruch „ein gutes Signal“ für die rund 500.000 Beschäftigten im Handel. Handelsobfrau Bettina Lorentschitsch zeigte sich „sehr froh“ über das Urteil - sowohl für Händler als auch für deren Beschäftigte. „Man kann einen Euro eh nur einmal ausgeben“, entgegnete sie Kritikern wie Lugner & Co, die sich durch den offenen Sonntag Mehrumsätze erhoffen. Grundsätzlich verschließen wolle sie sich gesellschaftspolitischen Änderungen aber nicht. „Was die Zukunft bringt, wird sich weisen.“

VfGH räumte „gewisse Härte“ ein

„Die derzeitige Regelung ist verfassungskonform“, hielt VfGH-Präsident Holzinger zudem fest. Dem VfGH sei bewusst, dass die Entscheidung für bestimmte Geschäfte etwa am Bahnhof eine „gewisse Härte“ darstellt, räumte der Präsident ein. Der Gesetzgeber darf aus Sicht des Höchstgerichts aber das Ziel - die Wochenendruhe zu sichern - verfolgen.

Ob im Zuge des gesellschaftlichen Wandels künftig die Sonntagsöffnung möglich ist, „ist nie auszuschließen“, meinte Holzinger. Wann es so weit sein könnte, konnte er jedoch nicht abschätzen.

In der VfGH-Entscheidung heißt es unter anderem wörtlich: „Der Umstand, dass (...) an einigen bestimmten Wochenenden im Jahr eine starke Nachfrage nach offenen Handelsgeschäften besteht, macht den Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit angesichts der Möglichkeit, an Samstagen bis 18 Uhr offen zu halten, jedoch nicht unverhältnismäßig.“

Mehr Kontrollen angekündigt

Weil immer mehr Händler aufgrund von Verstößen gegen die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen angezeigt worden sind, verschärft das Wiener Marktamt nun die Kontrollen. Im Vorjahr gab es 400 Anzeigen, im ersten Halbjahr 2012 schon 270 - mehr dazu in Sonntagsöffnung: Mehr Kontrollen.

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