Bakary J. droht „keine Abschiebung mehr“

Dem ehemaligen Schubhäftling Bakary J., der 2006 in einer Lagerhalle von Polizisten schwer misshandelt worden war, droht jetzt laut Innenministerium „keine Abschiebung“ mehr. Die Sicherheitsdirektion hat das Aufenthaltsverbot aufgehoben.

Der Afrikaner war im Jahr 2006 von Polizisten gefoltert worden und lebte seitdem illegal in Österreich. Nun darf der gebürtige Gambier legal im Land bleiben. „Bakary J. droht jetzt keine Abschiebung mehr“, bestätigt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, einen Bericht der Wochenzeitung „Falter“.

Das Aufenhaltsverbot gegen J. wurde von der Fremdenpolizei im Jahr 2004 „wegen eines schwerwiegenden Suchtgiftdeliktes“ verhängt, allerdings sei J. laut Bescheid der Sicherheitsdirektion „seit sechseinhalb Jahren nicht mehr polizeilich in Erscheinung getreten. Die fremdenpolizeiliche Überprüfung hat ergeben, dass ein Aufrechterhalten dieses Aufenthaltsverbots für die öffentliche Sicherheit in Österreich nicht mehr erforderlich ist“, so Ministeriums-Sprecher Grundböck.

Gespräche über Entschädigung „laufen derzeit“

Sechs Jahre nachdem J. schwer misshandelt worden war, hat sich das Innenministerium beim Opfer entschuldigt. Laut Grundböck steht J. auch eine Entschädigung zu. „Er hat Anspruch nach dem Amtshaftungsgesetz“, so der Sprecher. „Gespräche mit der Familie beziehungsweise den Anwälten laufen derzeit“, sagte Grundböck auf Nachfrage von wien.ORF.at.

Wie viel zu berechnen ist, werde wohl ein Gutachten klären müssen. Klar sei, „dass er schwerstens verletzt worden ist und dass damit längerfristige Folgen verbunden waren“. Auch die Behandlungskosten - etwa für die Traumatisierung des Opfers - seien in die Rechnung einzubeziehen. „Das Innenministerium wird jeden Euro der Entschädigungszahlung im Regress“ von den Polizeibeamten zurückfordern, kündigte Grundböck an.

Nach Abschiebeversuch von Polizisten misshandelt

J. war im Jahr 2006 nach einem missglückten Abschiebeversuch von Polizisten in eine leere Lagerhalle verschleppt und misshandelt worden. Die vier Beamten hatten ihm umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt.

Sie wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie verrichteten weiter Polizeidienst, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Polizisten wurden wegen psychischer Probleme frühpensioniert. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes wurden schließlich drei Polizisten entlassen. Der vierte Beamte hatte im Vorfeld eine Geldstrafe akzeptiert - mehr dazu in Bakary J.: Polizisten entlassen.

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