Grasser zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht eine Schlappe erlitten: Die Geldstrafe für Grasser wegen wiederholter Ehrenbeleidigung Ramprechts wurde von 1.000 auf 5.000 Euro erhöht.

Grasser hatte den ihn in der BUWOG-Causa belastenden Ramprecht als „psychisch labil“ bezeichnet und gemeint, Ramprecht benötige „dringend psychische Hilfe“. Dagegen hatte Ramprecht geklagt. Derartige Behauptungen hatte Grasser im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt - nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils. Nun wurde Grasser zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landesgericht hat damit die vom Handelsgericht ursprünglich verhängte Geldstrafe für Grasser von 1.000 Euro noch erhöht - mehr dazu in Grasser wegen Ehrenbeleidigung verurteilt.

In dem Beschluss des Rekurssenats wird die Erhöhung der Strafe begründet: Es sei von einer „nicht unerheblichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten (Grasser, Anm.) auszugehen“. Demgegenüber sei es der erste Verstoß gegen den Exekutionstitel, begangen als Auskunftsperson vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss - was eine „zweifellos unangenehme Auskunftssituation“ darstelle, räumten die Richter ein.

Grasser will vor OGH

Grassers Anwalt Michael Rami brachte nach eigenen Angaben bereits ein Rechtsmittel ein. Mit dem Revisionsrekurs wolle sich Grasser an den Obersten Gerichtshof (OGH) wenden. Über die Zulässigkeit des Gangs zum OGH muss allerdings erst das Landesgericht für Zivilrechtssachen entscheiden. Nur wenn die zu klärende Frage von grundsätzlicher juristischer Bedeutung sei, werde der Revisionsrekurs für zulässig erklärt, erläutert Landesgerichtsvizepräsidentin Waltraud Berger gegenüber der APA.

Rami ist sicher, dass Grasser letztlich obsiegen werde und keine Geldstrafe zahlen müsse. Der Ex-Minister habe die Aussagen über Ramprecht im Korruptionsuntersuchungsausschuss des Parlaments am 17. April getätigt. „Grasser musste vor dem U-Ausschuss wahrheitsgemäß aussagen, weshalb es unzulässig ist eine Geldstrafe zu verhängen“, argumentiert der Anwalt.

Demgegenüber betonte Ramprechts Anwalt Michael Pilz die Zufriedenheit seines Mandanten mit der Entscheidung des Landesgerichts: Ramprecht habe das Vertrauen in die Justiz wiedergewonnen. Die Behörden hätten den Versuch des Ex-Ministers, ihn zu beleidigen, mit der einzig richtigen Strafe beantwortet.

Nebenschauplatz in der Causa BUWOG

Hintergrund des Rechtsstreits sind die strafrechtlichen BUWOG-Ermittlungen gegen Grasser: Ramprecht, der früher in Grassers Kabinett im Finanzministerium arbeitete und zu dessen Vertrauten zählte, hat Grasser schwer belastet und ihm bei der Privatisierung ein „abgekartetes Spiel“ vorgeworfen. Ramprecht beschuldigt Grasser, die Privatisierung manipuliert und dabei als beratende Bank Lehman Brothers und als Sieger eine Gruppe um die Immofinanz durchgesetzt zu haben.

Ermittelt wird gegen Grasser, dessen Freunde Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech rund um eine fast zehn Millionen Euro umfassende Provision. Das Geld hatte die bei der Privatisierung siegreiche Immofinanz im Geheimen an Hochegger und Meischberger gezahlt.