Öffnungszeiten: Lugner klagt Spar

Society-Löwe und Unternehmer Richard Lugner lässt nicht locker: Der Besitzer der Lugner City geht nun wegen der Sonntagsöffnung auf dem Flughafen Wien juristisch gegen die Handelskette Spar vor, Billa könnte folgen.

„Nächste Woche soll eine Klage oder eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Wochenendruhegesetz eingebracht werden“, so Lugner. Und er fand klare Worte: „Ich fühle mich gefrotzelt. Die verdienen sich dumm und dämlich an den Sonntagen. Das ist eine Goldgrube, da verdienen sie so viel wie sonst die ganze Woche. Das ist ein Ungleichbehandlung und eine Unverschämtheit.“

Bei Spar sorgte die Ankündigung Lugners allerdings für keine große Aufregung: „Wir sehen das gelassen. Bei uns ist alles rechtens“, sagte Spar-Sprecherin Nicole Berkmann gegenüber wien.ORF.at.

Erst kürzlich mit Klage abgeblitzt

Vor gut einem Monat war der Society-Löwe mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die aktuelle Sonntagsöffnungsregelung abgeblitzt. Lugner wollte an fünf bis sechs Sonntagen im Jahr aufsperren, der VfGH hatte aber entschieden, dass die derzeitige Regelung verfassungskonform ist - mehr dazu in Sonntagsöffnung: Lugner blitzt ab.

Gesetz erlaubt 72 Stunden pro Woche

Laut Öffnungszeitengesetz dürfen Geschäfte an Montagen bis Freitagen von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr und an Samstagen von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr offen halten, insgesamt also bis zu 72 Stunden pro Woche. An Sonntagen müssen die Läden zu bleiben, allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Geschäfte auf Flughäfen sind so eine Ausnahme.

Ausgenommen vom freien Sonntag sind auch Verkaufsstellen in Theatern, Museen, Kinos, Konzerthäusern, Kongressgebäuden, Zirkussen, Sporthallen, Sportplätzen sowie im Rahmen von Publikumsmessen oder messeähnlichen Veranstaltungen. Ausnahmen gibt es auch für Bäckereien und Floristen. Andere Regelungen gelten außerdem für das Gastbewerbe und Tankstellen.

Auch Länder haben Kompetenzen zur Ausweitung

Die Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes können von den jeweiligen Landeshauptleuten bzw. in Wien vom Bürgermeister durch eine Verordnung ausgedehnt werden.

Besteht ein „besonderer regionaler Bedarf“, wie es in dem Gesetz heißt, können Geschäfte auch an Samstagen nach 18.00 Uhr, Sonntagen oder Feiertagen aufsperren. Insbesondere in Tourismusregionen wird davon Gebrauch gemacht, Wien gehört im Übrigen nicht dazu. Mittels Verordnung kann auch festgelegt werden, dass Läden an Werktagen schon ab 5.00 Uhr aufmachen dürfen oder in wichtigen Tourismusorten länger als 21.00 Uhr offen halten können.

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