Kellerleichen: Anklage fertig

Die Anklage im Fall der Kellerleichen in Wien-Meidling ist fertig. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Angeklagte Estibaliz C. dabei als Frau mit „geradezu einzigartiger Kaltblütigkeit und Skrupellosigkeit“.

21 Seiten umfasst die am Mittwoch zugestellte Anklageschrift von Staatsanwälting Ursula Kropiunig, in der erwartungsgemäß Anklage wegen Doppelmords erhoben wird. Der Angeklagten wird eine „geradezu einzigartige Kaltblütigkeit und Skrupellosigkeit“ bescheinigt.

Selbst ihre jeweiligen Lebensgefährten hätten bei Estibaliz C. „trotz den von ihr begangenen schauderhaften Taten keine Verhaltensänderung wahrgenommen“. Die Vorwürfe werden in der Anklageschrift detailliert aufgelistet.

Die im Fall der Kellerleichen in Wien-Meidling angeklagte Estibaliz C. mit ihrem Anwalt Rudolf Mayer im August 2011

APA/Robert Jäger

Estibaliz C. mit ihrem Anwalt Rudolf Mayer

Kopfschuss „ohne Gefühlsregung“

Estibaliz C., die am Donnerstag ihren 34. Geburtstag feiert, soll laut Anklage zunächst am 27. April 2008 ihren Ex-Mann Holger H. getötet haben. Sie hatte sich von ihm scheiden lassen, betrieb jedoch weiter mit ihm gemeinsam ihren Eissalon „Schleckeria“ in Wien-Meidling. Als der Mann ahnungslos am Computer arbeitete, soll sie ihm aus einer Entfernung von zehn bis 20 Zentimetern von hinten zweimal in den Kopf geschossen haben.

Laut Anklage stand er der Frau im Weg, weil er aus der gemeinsamen Wohnung nicht ausziehen wollte, sie aber für ihren neuen Freund frei sein wollte. Als ihr tödlich getroffener Ex-Mann zusammensackte, feuerte sie ihm noch einmal in die Schläfe und ging dann arbeiten, wobei bei ihr laut Anklage „keine Gefühlsregung oder Reue über ihre grausame Tat ersichtlich war“.

Leiche mit Kettensäge zerteilt

Das Verschwinden des Mannes erklärte sie in den Tagen danach damit, dieser sei in seine ursprüngliche Heimat nach Deutschland zurückgegangen. Der Anklageschrift zufolge wollte sie zunächst seine Leiche beseitigen, indem sie den Körper in der Wohnung anzündete.

Infolge der starken Rauchentwicklung löschte sie dann jedoch die Flammen und versuchte, den Toten mit einer hydraulischen Hebebühne in die Tiefkühltruhe zu hieven. Weil das nicht gelang, zerteilte sie den Toten laut Anklage mit einer Kettensäge, „indem sie ihm einzelne Gliedmaßen ‚kreuz und quer‘ abtrennte“.

Leichenteile in Wannen einbetoniert

Die Teile packte Estibaliz C. in mehrere Plastiksäcke, die sie in der Tiefkühltruhe deponierte. Als ihr mehrere Monate später ihre Wohnung gekündigt wurde, beschloss sie, die Pakete in Wannen einzubetonieren und diese im Keller ihres nahe gelegenen Eissalons zu verstecken.

Der abgesägte Kopf ihres Ex-Mannes war zu diesem Zeitpunkt allerdings am Boden der Tiefkühltruhe angefroren, so dass sie den Kopf direkt in der Truhe zubetonierte und mit Hilfe von zwei vollkommen ahnungslosen Bekannten die gesamte Truhe in den Keller ihres Geschäfts verfrachtete.

Die im Fall der Kellerleichen in Wien-Meidling angeklagte Estibaliz C. in einem Medienprozess im August 2011

APA/Robert Jäger

Estibaliz C. war im August 2011 in einem Prozess gegen die „Kronen Zeitung“ im Gericht

Schießunterricht für zweiten Mord

Anfang 2009 kam die 34-Jährige dann wieder mit einem ehemaligen Liebhaber, dem Angestellten Manfred H., zusammen. Nach einem Jahr erkannte sie allerdings, dass ihr Lebensgefährte auch andere Frauenbekanntschaften unterhielt, worauf sie sich „erneut um ihren sehnlichsten Wunsch nach einer eigenen Familie und Kindern betrogen fühlte“ (Anklageschrift).

Obwohl sie regelmäßigen sexuellen Kontakt zu zwei anderen Männern aufnahm, nahm sie im Sommer 2010 Schießunterricht, um Manfred H. mittels der neu erworbenen Kenntnisse „aus dem Weg zu räumen“, so die Staatsanwältin.

Wiederum soll Estibaliz C. eine Kettensäge gekauft und sich diesmal auch gleich mehrere Betonsorten besorgt haben, wobei sie sich laut Anklage in einem Baumarkt im Abhärten von Beton einschulen ließ.

Stapel von Leichenteilen

Nachdem sie den vorangegangenen Abend mit Manfred H. noch vor einer Punschhütte verbracht hatte, schoss sie laut Anklage in der Nacht auf den 22. November 2010 dem Mann im Schlaf viermal in den Kopf, wobei sie zuvor den Boden um das Bett mit Plastikfolie ausgelegt hatte, um laut Anklage nicht so viel putzen zu müssen wie im ersten Fall, wo sie angeblich eine Woche benötigt haben soll, um die Spuren der Bluttat zu beseitigen.

Auch diese Leiche soll die 34-Jährige zerteilt und - verteilt auf Tröge und Mörtelwannen - im Keller ihres Geschäfts deponiert haben. Dort soll sie gemäß der Anklageschrift die sterblichen Überreste ihrer beiden Opfer „übereinandergestapelt“ haben. Um ihre bei diesen Tätigkeiten in Mitleidenschaft gezogene Fingernägel „wieder in Form bringen“, wie Staatsanwältin Kropiunig betont, habe Estibaliz C. unmittelbar danach „einen dringenden Termin zur Maniküre vereinbart“.

Da sie die psychiatrische Sachverständige für immens gefährlich hält, hat die Anklagebehörde zusätzlich die Unterbringung der Frau in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Der Prozess, den Richterin Susanne Lehr leiten wird, dürfte bereits im kommenden November stattfinden.

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