Benko als „Musterfall für Korruption“

Als „Musterfall für Korruption“ hat die Richterin die Schuldsprüche gegen Immobilieninvestor Rene Benko und seinen Steuerberater Michael Passer begründet. Beide wurden wegen versuchter Intervention zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt.

Beide Verteidiger haben volle Berufung angekündigt, der Staatsanwalt hat sich eine Erklärung vorbehalten. Damit ist das Urteil von zwölf Monaten bedingter Haft innerhalb von drei Jahren noch nicht rechtskräftig. Der 35-jährige Tiroler Immobilieninvestor Rene Benko wollte nach dem Urteil auf Journalistenfragen keine Stellung nehmen.

Benko und Passer ist der Versuch einer verbotenen Intervention in Italien in einer Steuersache über den kroatischen Ex-Premier Ivo Sanader vorgeworfen worden. Die Richterin berücksichtigte in den Strafmaßen mildernd, dass die Tat nur versucht wurde und die beiden Angeklagten bisher unbescholten waren. Erschwerend wertete sie die Sanader angebotene Geldsumme von 150.000 Euro. Den Angeklagten drohte eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Rene Benko (re.) und sein Steuerberater Michael Passer vor einem Prozess am Wiener Landesgericht

APA/Herbert Neubauer

Steuerberater Michael Passer und Immobilieninvestor Rene Benko bekannten sich nicht schuldig

Widersprüche bei Passer

Richterin Marion Zöllner sah dagegen einen „Musterfall für Korruption“, bei dem es ausnahmsweise eine „schriftliche Vereinbarung“ gab. Zudem habe sich Passer in seinen Aussagen im Strafverfahren in Widersprüche verstrickt. Er hatte sich am Freitag von der Erst-Einvernahme durch die Polizei in wesentlichen Punkten distanziert.

Damals hatte Passer laut der Richterin ausgesagt, dass er die Vereinbarung im Auftrag von Benko erstellt hatte, denn der Immo-Unternehmer wollte nicht direkt in Verbindung mit Sanader gebracht werden. Im Prozess sagte Passer dagegen aus, dass es nie einen Auftrag seitens Benkos bzw. der Signa-Gruppe gegeben habe.

Sanader war im November 2009 nicht mehr Premier Kroatiens, er hätte daher auch keinen Einfluss auf das italienische Steuerverfahren der Signa-Gruppe nehmen können, argumentierten die Anwälte der Angeklagten.

Prozess gegen Immobilieninvestor Rene Benko und Steuerberater Michael Passer

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Die Urteile gegen Rene Benko und Michael Passer sind nicht rechtskräftig

„Freundschaftlicher Dienst“ für Benko

Passer betonte im Prozess, dass er die Vereinbarung auf eigene Hand mit Sanader geschlossen hätte. Er habe Benko, den er kenne, in Innsbruck getroffen. Bei diesem Gespräch habe Benko ihm beiläufig über die Steuerprobleme der Signa-Gruppe in Italien erzählt. Er wollte Benko einen „freundschaftlichen Dienst“ erweisen und sprach deshalb mit Sanader.

In Wien habe er den Ex-Premier getroffen. Dieser erzählte damals, dass er den damaligen italienischen Premier Silvio Berlusconi treffen werde. Passer erhoffte sich von dem Treffen, dass Sanader über Berlusconi zu Informationen über Fachleute wie Steuerberater kommen könne, um der Signa-Gruppe in dem schon zwei Jahre lang andauernden Strafverfahren zu helfen.

Sanader wollte schriftlichen Vertrag

Sanader habe auf eine schriftlichen Vertrag bestanden, betonte Passer. Darin hat Passer Sanader 150.000 Euro versprochen, falls das Steuerverfahren „zu einem positiven Ende“ für die Signa-Gruppe kommt.

Da hakte Richterin Zöllner bei dem Steuerberater nach: „War Benko nicht in der Lage selbst einen Steuerberater zu finden?“ Außerdem wollte sie wissen, warum in dem Vertrag nichts von einer Suche nach Steuerberater stand. Darauf meinte Passer: „Weil es eh kloar woar“. Der Vertrag hätte sich nie auf illegale Handlungen bezogen. „Ich habe ja nichts getan, um Gotteswillen“, sagte der Steuerberater erzürnt auf der Anklagebank. Das glauben sie ja nicht wirklich, dass Sanader bei Berlusconi angerufen hätte.

Passer habe zwar Benko nach dem Abschluss der Vereinbarung mit Sanader wieder getroffen, aber nicht über die Sache gesprochen, sagte Passer. Auch von Sanader habe er in der Sache nichts mehr gehört.

Rene Benko (l.) und Anwalt Ernst Schillhammer vor einem Prozess wegen versuchter verbotener Intervention im Landesgericht Wien

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Rene Benko mit Anwalt Ernst Schillhammer

„Relativ abenteuerliche Vorwürfe“

Benko sprach im Prozess von „relativ abenteuerlichen“ Vorwürfen. Er wollte damals von Passer bei einem zufälligen Gespräch eine weitere Meinung über das Verfahren in Italien einholen. Er kannte Sanader, der öfters bei Veranstaltungen in Tirol eingeladen war. An Details konnte sich Benko heute aber nicht mehr erinnern, er habe jährlich rund 2.000 Termine. Das Gespräch liege ja Jahre zurück.

Auch die Verteidiger der beiden Angeklagten wiesen in ihren Plädoyers darauf hin, dass Sanader im November 2009 nicht mehr Premier Kroatiens war und daher die Tat nach § 308 StGB („Verbotene Intervention“) auch gar nicht ausführen hätte könne, weil er in Italien keinen politischen Einfluss hatte.

Der kroatische Ex-Premier Sanader teilte dem gerichtlich schriftlich mit, dass er sich dazu verpflichtet hatte, sein „persönliches Wissen über die Amtswege in Italien“ einzubringen. Das Geld sei nicht geflossen und es habe keine Aktivitäten seinerseits gegeben, las die Richterin in der Verhandlung vor.

Einer der erfolgreichsten Unternehmer Österreichs

Der 35-jährige Benko zählt mit seiner Signa Holding zu den erfolgreichsten und bedeutendsten Unternehmern des Landes. Er hat sich auch in Europa als Immobilieninvestor etabliert und zählt zu den 100 reichsten Österreichern. In Wien eröffnet er in Kürze die Luxus-Shopping-Meile „Goldenes Quartier“, die vom Hof bis zur Tuchlauben reicht - mehr dazu in Benkos Luxusmeile eröffnet im Advent.

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