Westbahn darf in ÖBB-Fahrplan

Auch die Verbindungen des Konkurrenten Westbahn müssen in das Kursbuch der ÖBB aufgenommen werden. Der Oberste Gerichtshof hat eine einstweilige Verfügung des Kartellgerichts bestätigt. Das Verfahren geht ans Kartellgericht zurück.

Laut einem Artikel der Zeitung „Der Standard“ muss die ÖBB-Personenverkehr AG die Westbahn-Angebote in Fahrplänen, im Kursbuch (Printversion), im Onlinefahrplan, auf der ÖBB-Homepage und in der telefonischen Fahrplanauskunft unter der Telefonnummer 051717 nennen.

Das liege im Interesse der Fahrgäste, begründete der Oberste Gerichtshof laut Zeitung sein Urteil. Hätten die ÖBB die 14 Westbahn-Verbindungen nicht erwähnt, dann hätten sie ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Verfahren wieder in erster Instanz

Nun gehe das Verfahren zurück in die erste Instanz, also zu dem am Oberlandesgericht Wien angesiedelten Kartellgericht. Dort sei am 26. November die Tagsatzungsverhandlung angesetzt. Die ÖBB prüften, ob sie das Hauptverfahren weiterführen.

Ab 9. Dezember geht nicht nur ein Teil des Hauptbahnhofs in Betrieb, auch die Bahnstrecke durch das Tullnerfeld wird ab dann befahren. Bei den Zugfahrten werden dadurch deutliche Zeitersparnisse versprochen - mehr dazu in Erste Tickets für Fahrten ab Hauptbahnhof (wien.ORF.at; 16.10.2012).

Auf der neuen Strecke werden Züge mit einer Geschwindigkeit bis zu 230 km/h unterwegs sein. Die erste Probefahrt auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke wurde im September absolviert - mehr dazu in ÖBB: Erste Fahrt auf der Hochleistungsstrecke (noe.ORF.at; 12.9.2012).

Links: