Benko-Verfahren geht in zweite Instanz

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen die Verurteilung des Tiroler Immounternehmers Rene Benko und des Steuerberaters Michael Passer keine Berufung eingelegt. Benko und Passer aber schon. Damit ist nun das Oberlandesgericht am Zug.

Benko und Passer waren am 2. November von Richterin Marion Zöllner wegen „verbotener Intervention“ zu je zwölf Monaten Haft bedingt auf drei Jahre am Straflandesgericht Wien verurteilt worden. Sie haben dagegen „volle Berufung“ angemeldet.

Damit geht das Verfahren nach der Urteilsausfertigung in die zweite Instanz zum Oberlandesgericht Wien, erklärte WKStA-Sprecher Erich Mayer. Weil die Staatsanwaltschaft keine Berufung eingelegt hat, können die zwei Verurteilten in der zweiten Instanz nicht zu einer höheren Strafe verurteilt werden. Der Strafrahmen für die Tat beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Urteil wegen Intervention in Steuersache

Benko und Passer wurden für schuldig befunden, den Versuch unternommen zu haben, im November 2009 über den kroatischen Ex-Premier Ivo Sanader in einer Steuersache einer Signa-Gesellschaft in Italien zu intervenieren.

Sanader sind von Passer schriftlich 150.000 Euro versprochen worden, wenn er die Sache zugunsten der Signa-Gesellschaft „zu einem positiven Ende“ führt. Der damals schon aus der Regierung ausgeschiedene kroatische Ex-Premier hat ein Treffen mit dem italienischen Premier Silvio Berlusconi in Aussicht gestellt.

Richterin Zöllner sprach in ihrer mündlichen Urteilsbegründung von einem „Musterfall für Korruption“, bei dem ausnahmsweise eine schriftliche Vereinbarung im Zuge der Ermittlungen gegen Sanader gefunden worden war - mehr dazu in Benko als „Musterfall für Korruption“.