Bakary J. fordert Schmerzensgeld

Der Anwalt des ehemaligen Schubhäftlings Bakary J. fordert für seinen Mandanten von der Republik 750.000 Euro Schmerzensgeld. J. war im Jahr 2006 in einer Lagerhalle von Polizisten schwer misshandelt worden.

Der Anwalt Nikolaus Rast wird für J. 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen von der Republik fordern. "Aus heutiger Sicht werden wir keine Klage brauchen. Wir werden eine einvernehmliche Lösung finden“, bestätigte der Anwalt einen Bericht des „Kurier“. Mit dem Innenministerium habe man ein „sehr gutes Verhältnis“. Rast stützt seine Forderung auf ein psychologisches Gutachten. Ein weiteres Gutachten, ein medizinisches, werde im Jänner 2013 vorliegen. Die Höhe des verlangten Schmerzensgeldes beruhe auf den Tagsätzen für schwere Schmerzen, beginnend mit dem Tatzeitpunkt im Jahr 2006, so der Jurist.

Drei Polizisten erst heuer entlassen

J. war im Jahr 2006 nach einem missglückten Abschiebeversuch von Polizisten in eine leere Lagerhalle verschleppt und dort schwer misshandelt worden. Die vier Beamten fügten ihm umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zu. Dabei drohten sie ihm mit dem Tod und fuhren ihn mit einem Auto an.

Die Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie verrichteten weiter Polizeidienst, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Polizisten wurden wegen psychischer Probleme frühpensioniert. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes wurden schließlich drei Polizisten - erst heuer - entlassen. Der vierte Beamte hatte im Vorfeld eine Geldstrafe akzeptiert - mehr dazu in Bakary J.: Polizisten entlassen.

Gespräche über Entschädigung „laufen derzeit“

Sechs Jahre nachdem J. schwer misshandelt worden war, entschuldigte sich das Innenministerium im Sommer beim Opfer. Laut Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck steht J. auch eine Entschädigung zu. „Er hat Anspruch nach dem Amtshaftungsgesetz“, so der Sprecher. "Gespräche mit der Familie beziehungsweise den Anwälten laufen. Die Frage der Höhe klärt die Finanzprokuratur.

Klar sei, „dass er schwer verletzt worden ist und dass damit längerfristige Folgen verbunden waren“. Auch die Behandlungskosten - etwa für die Traumatisierung des Opfers - seien in die Rechnung einzubeziehen. „Das Innenministerium wird jeden Euro der Entschädigungszahlung im Regress“ von den Polizeibeamten zurückfordern, kündigte Grundböck an.

Link: