Neun Jahre Haft für Gottfried Küssel

Mit Schuldsprüchen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und langjährigen Haftstrafen für alle drei Angeklagte ist am Donnerstagabend im Straflandesgericht der Prozess gegen Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. zu Ende gegangen.

Küssel wurde zu neun Jahren, die mitangeklagten Felix B. zu sieben und Wilhelm A. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Initiator von Neonazi-Homepage

Küssel wurde schuldig erkannt, Initiator, aber nicht Betreiber der neonazistischen Homepage alpen-donau.info (ADI) und des zugehörigen Forums alinfodo.com (ADF) gewesen zu sein, wobei bei ihm der Wahrspruch der Geschworenen mit 5:3 Stimmen äußerst knapp ausfiel. Hätte lediglich ein weiterer Laienrichter Küssel für nicht schuldig gehalten, wäre dieser als freier Mann nach Hause gegangen: Bei Stimmengleichheit ist ex lege zugunsten des Angeklagten vorzugehen, Küssel wäre dann freizusprechen gewesen.

Gottfried Küssel

APA/Helmut Fohringer

Gottfried Küssel im Gerichtssaal

Keine einstimmigen Schuldsprüche

Bei den Mitangeklagten gab es ebenfalls keine einstimmigen Schuldsprüche: Mit sechs zu zwei Stimmen wurde Felix B. als Administrator und Moderator der Website und des Forums eingestuft, wobei er in dieser Funktion auch zahlreiche Postings und Beiträge verfasst haben soll. Wilhelm A. schließlich war nach mehrheitlicher Ansicht der Laienrichter (sechs zu zwei Stimmen) für das Registrieren der Domains verantwortlich.

Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung

Sympathisanten der Angeklagten - unter den Zuhörern befand sich auch Küssels Ehefrau - quittierten die Urteilsverkündung mit Unmutsäußerungen. Auf die Frage an die Angeklagten, ob sie die Urteile verstanden hätten, ertönte aus dem Publikum ein mehrfaches „Nein“. Die Verteidiger meldeten unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Links: