Volksbefragung von 7. bis 9. März
Häupl hatte zuletzt gesagt, er werde sich den Termin für die Volksbefragung „noch einmal gut überlegen“. Der Weg für den Wunschtermin 7. bis 9. März war jedenfalls seit der Gesetzesänderung vom Montag frei - mehr dazu in Volksbefragung: Weg frei für März-Termin.
Frist mit Gesetzesänderung verkürzt
Denn eine Volksbefragung muss derzeit laut Stadtverfassung mindestens zwei Monate vor bundesweiten Wahlen oder Volksbegehren stattfinden. Da zwischen 15. und 22. April die Eintragungswoche für das Demokratievolksbegehren „MeinOE“ läuft, hätte die Volksbefragung später stattfinden müssen. In der Landtagssitzung wurde die Frist mit den Stimmen von Rot-Grün verkürzt, künftig darf eine Volksbefragung bis zu einen Monat vor einem Wahl- bzw. Abstimmungstag stattfinden.
Vier Fragen an Bevölkerung
Häupl erhofft sich jedenfalls eine Wahlbeteiligung von mindestens einem Drittel der rund 1,15 Millionen Wahlberechtigten. Die Wiener können ihre Meinung zu den Themen Parkpickerl, Olympia, Energieprojekte und Privatisierung kundtun - mehr dazu in Vier Fragen bei Volksbefragung.
Link:
- Volksbefragung: „Auftrag“ oder „Schande“? (wien.ORF.at; 14.12.2012)