Missbrauch: Streit über heikle Daten

Ein Missbrauchsopfer hat von der Datenschutzkommission der Republik in einem Verfahren gegen die römisch-katholische Kirche recht bekommen. Der Mann hatte von der Opferschutzanwaltschaft eine Auskunft gefordert, kontaktiert wurde er von der kirchlichen Datenschutzeinrichtung.

Der Mann hatte sich zuerst an die Opferschutzanwaltschaft sowie an die kirchliche Stiftung Opferschutz (die für die Entschädigungen aufkommt) gewandt, die Antwort kam jedoch von der kirchlichen Datenschutzkommission. Von dort hieß es, dass man lediglich über die Existenz von „Datenarten“ Bescheid wisse, allerdings nicht über Inhalte verfüge.

Missbrauchsopfer befürchtete „Datenleck“

Opferschutzanwaltschaft und Stiftung hätten sich an die Kommission gewandt, wie mit solchen Auskunftsbegehren umzugehen sei, war die Begründung für die Kontaktaufnahme. Die Bestimmungen der katholischen Kirche sähen vor, dass in „Zweifelsfragen“ die Auskunftserteilung der Datenschutzkommission obliege, hatte es geheißen.

Der Mann ortete ein „Datenleck“ und bekam nun Recht. Die Datenschutzkommission der Republik stellte fest, dass die Kirche den Beschwerdeführer in seinem Recht auf Auskunft über eigene Daten verletzt habe. Diese lege das Gesetz insoweit falsch aus, „als sie geltend macht, sie wäre nur verpflichtet, einem Auskunftswerber die über ihn grundsätzlich zur Verarbeitung vorgesehenen Datenarten offenzulegen und ihn sonst wiederum an die verantwortliche Stelle in der weitverzweigten Organisation der Beschwerdegegnerin zu verweisen, die die Daten sinngemäß freizugeben habe“.

Löschung der Opferdaten gefordert

Für die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt bedeutet der Spruch auch, dass die Opferschutzanwaltschaft ein Teil der Erzdiözese Wien und damit nicht unabhängig ist. Sie fordert die sofortige Löschung der Opferdaten. Dafür sprach sich auch der Rechtsanwalt Heinrich Vana aus, der den Beschwerdeführer vor der Datenschutzkommission vertreten hatte. „Wenn es in ein paar Monaten diese Opferschutzkommission der Erzdiözese Wien nicht mehr gibt, hat die katholische Kirche weiterhin Zugriff auf die hochsensiblen Daten der Betroffenen“, befürchtet Vana eine Weitergabe der Daten innerhalb der Kirche.

Eine Entscheidung darüber, was nach Ende der Klasnic-Kommission mit den dort erhobenen Daten passiert, ist nach Angaben des Sprechers der Bischofskonferenz, Paul Wuthe, aber noch nicht gefallen. Klar sei jedenfalls, dass die Opferschutzkommission nur jene Daten an die Kirche weitergebe, „die unbedingt erforderlich sind, um einem Opfer konkret zu helfen“. Das seien Name, Anschrift und Angaben darüber, was wann und wo passiert sei.

Herwig Hösele, der Sprecher der Klasnic-Kommission, ergänzte, dass keinesfalls sensible persönliche Daten oder Clearingberichte an die Kirche weitergegeben würden. Außerdem arbeite die Kommission unabhängig, und die Kirche habe niemals Einfluss auf die Arbeit genommen. Der Beschwerdeführer könne in seine bei der Kommission gespeicherten Unterlagen aber natürlich Einblick nehmen.

Grüne sehen „Interessenskonflikt“

„Mit der Feststellung, dass die Klasnic-Kommission ein organisatorischer Teil der Erzdiözese Wien ist, wird die Notwendigkeit einer unabhängigen Kommission zur Aufklärung von sexueller Gewalt in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen aufgezeigt“, so die Reaktion des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser auf die Entscheidung der Datenschutzkommission.

Steinhauser sieht eine extreme Schieflage bei der Aufarbeitung des Kirchenskandals: „Während die katholische Kirche von sich aus keinerlei Informationen über ihr bekannte Missbrauchsfälle aktiv aufgreift, sondern in den vatikanischen Archiven bunkert, ist sie offensichtlich Herrin über sämtliche Daten der Opfer.“

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