Verurteilt: Zu viel Müll mitgenommen

Drei Müllmänner der MA 48 sind am Dienstag wegen Amtsmissbrauchs zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ihr Vergehen: Sie hatten zu viel Abfall mitgenommen und sollen dadurch der Gemeinde Wien einen Schaden von 1.751 Euro verursacht haben.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) hatte die Ermittlungen aufgenommen. Ein Beitrag von 1.751 Euro wäre laut Anklage fällig geworden, hätten die Männer im Alter zwischen 52 und 61 Jahren die zusätzlichen Container, die sie vor Gasthäusern und Gärtnereien in Wien-Floridsdorf mitnahmen, ihrem Oberaufseher gemeldet und damit ihre nachträgliche Inrechnungstellung ermöglicht.

Motiv: „Reine Gefälligkeit“

Man habe „aus reiner Gefälligkeit“ den gesamten Müll aufgeladen, betonte einer der Angeklagten. Außerdem habe man sich den Zeitaufwand sparen wollen, die Extracontainer zu melden. „Ich glaube, dass der Großteil der Kollegen so arbeitet“, gab einer der Müllmänner zu bedenken.

Gegen das Dreimannteam, das auf der 018-Tour für den Abtransport von Restmüll zuständig war, ging eines Tages allerdings eine anonyme Anzeige ein. Darin wurde behauptet, die Männer würden sich gegen Trinkgeld und Essenseinladungen auch um den Inhalt von Biomüllbehältern kümmern, die vor bestimmten Gewerbebetrieben abgestellt waren.

Heimlich mit Kamera gefilmt

Die Interne Revision der MA 48 rückte aus. Zwischen 1. Dezember 2010 und 24. Jänner 2011 wurde das unter Verdacht geratene Team in professioneller Manier überwacht und heimlich mit einer Kamera gefilmt. Auffälligkeiten wurden penibel schriftlich dokumentiert. Die „Müllspione“ stellten fest, dass in einer Gärtnerei Kartonagen und Verpackungsmaterial mitgenommen und zum Restmüll geschmissen wurden, wobei sich die „Spitzel“ allerdings auf „Müllentsorgungsgeräusche“ beriefen, da sie den Abtransport infolge eines geschlossenen Tores nicht mit eigenen Augen verfolgen konnten.

Dafür bekamen sie mit, dass der Gärtner die Müllmänner auf einen Kaffee eingeladen hatte, weshalb sich dieser nun wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch ebenfalls vor Gericht zu verantworten hatte. Auch ein zweiter Floridsdorfer Gärtner musste sich als angeblicher Bestimmungstäter verantworten. Er hatte die Männer von der MA 48 ersucht, während seines Urlaubs zwei zusätzliche Container mitzunehmen. Der von der WKStA in diesem Fall errechnete Schaden: 15,96 Euro.

Die Kontrolleure der MA 48 hatten auch nachträgliche Geruchsproben an einigen entleerten Containern vorgenommen und so ihrer Darstellung zufolge festgestellt, dass sich in diesen Restmüll befunden haben musste, weil Altpapier „anders“ rieche.

Gericht: Keine besonders gravierenden Verfehlungen

Bei der Strafbemessung machte das Gericht trotz Verurteilung deutlich, dass es sich um keine besonders gravierenden Verfehlungen gehandelt hatte. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren machte das Gericht vom außerordentlichen Strafmilderungsrecht Gebrauch: Die Müllmänner erhielten je drei Monate bedingt, die Gärtner sechs bzw. vier Wochen auf Bewährung.

„Sechs Monate würden in keiner Relation zu sonstigen Amtsmissbrauchen stehen. Es macht schon einen Unterschied, ob ich etwas aus Gefälligkeit mache oder Geld dafür nehme“, hieß es in der Urteilsbegründung. Als sie den Akt auf ihren Schreibtisch bekam, „habe ich selbst nicht glauben können, dass das ein Amtsmissbrauch ist. Aber es ist einer. Alle Tatbestandsmerkmale sind erfüllt“, stellte die Richterin fest.

Sowohl die Müllmänner als auch die zwei Gärtner akzeptierten die Urteile. Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna gab vorerst keine Erklärung ab, die Strafen sind daher nicht rechtskräftig. Die drei Müllmänner sind seit Februar 2011 vom Dienst suspendiert, einer der Müllmänner befindet sich mittlerweile in Pension.