Lebenslang für Estibaliz C. bestätigt

Im Fall der Meidlinger Kellerleichen hat das Oberlandesgericht die lebenslange Haft für Estibaliz C. bestätigt. Als Begründung wurde die heimtückische Vorgangsweise bei den Morden genannt. Urteil und Strafhöhe sind damit rechtskräftig.

Die 34-Jährige hatte ihren Ex-Mann und ihren Lebensgefährten von hinten bzw. im Schlaf erschossen, das wertete der Senat am Oberlandesgericht als heimtückisch. „Es ist kein Substrat da, zu ihren Gunsten weitere mildernde Umstände zu finden. Bei gebührender Abwägung ist die vom Erstgericht verhängte Strafe schuld- und tatangemessen“, hielt die Vorsitzende Ingrid Jelinek fest.

Vom Ausgang ihres Berufungsverfahrens wird Estibaliz C. am Nachmittag erfahren. Ihr Verteidiger kündigte an, er werde sie telefonisch informieren und zugleich dafür sorgen, dass der gebürtigen Spanierin im Gefängnis ein Sozialarbeiter beisteht. Dass Estibaliz C. nicht an der Berufungsverhandlung teilnehmen wird, hatte ein Sprecher des Oberlandesgerichts bereits im Vorfeld angekündigt.

Estibaliz C. vor Beginn des zweiten Prozesstages im Mordfall um die Kellerleichen in Meidling

APA/Helmut Fohringer

Estibaliz C. im Vorjahr vor Gericht

Nur Einspruch gegen Strafausmaß

Der Senat am Oberlandesgericht hatte sich heute nur mit dem Strafausmaß auseinanderzusetzen. Verteidiger Rudolf Mayer bekämpfte den Schuldspruch wegen Doppelmordes sowie die ebenfalls vom Erstgericht ausgesprochene Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht mehr.

„Eine zeitlich begrenzte Haft wäre möglich und angebracht gewesen“, sagte Mayer. Das Erstgericht habe die geständige Verantwortung und die Persönlichkeitsstörung seiner Mandantin zu wenig berücksichtigt. Diese habe sich zu den Tatzeitpunkten „aufgrund ihrer Disposition in einer seelischen Ausnahmesituation befunden“.

Für Oberstaatsanwältin Katja Wallenschewski ging diese Argumentation ins Leere. Sie beharrte auf lebenslang: „Die Opfer hatten keine Chance, sich gegen die Angriffe zu wehren.“ Speziell ihren damaligen Lebensgefährten habe die Frau im November 2010 „hingerichtet“, er sei „gänzlich wehrlos“ gewesen. Laut rechtskräftigem Urteil wurde der Lebensgefährte von Estibaliz C. im Schlaf erschossen. „Aus Sicht der Oberstaatsanwaltschaft kann es nur eine Strafe geben. Und das ist lebenslang“, betonte Wallenscheswki.

Prozess um Kellerleichen: Die mutmaßliche Doppel-Mörderin Estibaliz C. (M.) mit ihren Anwälten Werner Tomanek (l.) und Rudolf Mayer am ersten Prozesstag

APA/Helmut Fohringer

Estibaliz C. mit ihren Verteidigern

Leichenteile im Juni 2011 entdeckt

Die 34-Jährige war im November 2012 von einem Wiener Schwurgericht schuldig erkannt worden, im April 2008 ihren Ex-Mann und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten aus einer Entfernung von jeweils zehn bis 20 Zentimetern erschossen zu haben.

Dem nun rechtskräftigen Urteil zufolge hatte sie die sterblichen Überreste der Männer im Anschluss mit einer Motorsäge zerteilt, die Leichenteile in Plastikwannen und Blumentöpfe einbetoniert und im Keller unter ihrem Eissalon „Schleckeria“ in Meidling verborgen. Im Juni 2011 wurden die Leichtenteile bei Installationsarbeiten zufällig entdeckt - mehr dazu in Leichen im Keller - eine Chronologie.