Flüchtlinge: Abschiebung möglich

Nach der Übersiedlung der Asylwerber aus der Votivkirche in das Servitenkloster ist es still geworden. 27 der rund 60 Asylwerber haben aber einen negativen Asylbescheid, damit ist die Abschiebung „Einzelner nicht ausgeschlossen“.

„Bevor wir mit den Protesten gestartet haben, hatten nur drei von uns einen negativen Bescheid in ihrem Asylverfahren. Jetzt sind es 27, die keine Rechtsmittel mehr ausschöpfen können“, sagte Flüchtlingssprecher Mir Jahangir. Viele dieser negativen Bescheide seien erst nach der Einwilligung zur Kooperation mit den Behörden und der Übereinkunft zur genauen Prüfung der Asylanträge ausgestellt worden, beklagte er gegenüber dem ORF-Radio FM4 - mehr dazu in fm4.ORF.at.

Flüchtlinge aus der Votivkirche übersiedeln in das Servitenkloster in Wien-Alsergrund

APA/Herbert P. Oczeret

Flüchtlinge bei Einzug in das Servitenkloster

Abschiebung „bei Einzelnen nicht ausgeschlossen“

„Die 27 negativen Bescheide gibt es“, bestätigte Innenministerium-Sprecher Karl-Heinz Grundböck auf Nachfrage von wien.ORF.at. Eine Abschiebung sei damit „bei Einzelnen nicht ausgeschlossen“. Der Sprecher verwies zudem darauf, dass für die Flüchtlinge aus der Votivkirche „die gleiche Rechtsgrundlage wie für alle anderen Asylwerber auch“ gelte.

„Ein negativer Asylbescheid bedeutet nicht die sofortige Abschiebung. Davor werden in der Regel andere Schritte geprüft“, so Grundböck. „Humanitäres Bleiberecht wäre eine Option. Wir haben aktuell aber keine Information, inwieweit humanitäres Bleiberecht beantragt worden ist“, sagte der Sprecher.

53 Flüchtlinge nun in Grundversorgung

Caritas-Sprecher Klaus Schwertner merkte dazu allerdings an, dass wohl keiner der Flüchtlinge die für das humanitäre Bleiberecht notwendige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren vorweisen könnte. Möglich sei aber die Ausstellung einer „Duldungskarte“ durch die Fremdenpolizei, sofern eine Abschiebung nicht möglich ist (etwa wegen nicht ausgestellter Dokumente oder anderer Probleme).

Erfreut zeigte sich Schwertner darüber, dass mittlerweile 53 der 60 bis 65 im Servitenkloster aufhältigen Flüchtlinge in die Grundversorgung übernommen werden konnten. Kritik der Flüchtlinge, dass es keine ausreichende Rechtsberatung gebe, wies er zurück: „Es haben alle Rechtsberatung, meiner Information zufolge“, sagte Schwertner.

Anfang März übersiedelt

Nach rund elf Wochen verließen rund 60 Flüchtlinge Anfang März die Votivkirche und übersiedelten in das nahe Servitenkloster. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) kommentierte den Umzug der Asylwerber positiv. Ihr Sprecher betonte damals gegenüber der APA, man werde die Asylverfahren jener, die wieder in die Grundversorgung aufgenommen werden, nun regelkonform fortsetzen. Bei rechtskräftig negativen Asylbescheiden werde man die üblichen „Einzelgespräche“ über weitere Optionen (etwa eine Rückkehr aus eigenen Stücken) aufnehmen - mehr dazu in Votivkirche: Flüchtlinge übersiedelt.

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