Grasser sieht sich beruflich schwer geschädigt

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser will Schadenersatz von der Republik wegen der Bekanntgabe einer Hausdurchsuchung. Er fühle sich dadurch beruflich schwer geschädigt. Im Prozess sagte er am Freitag als Zeuge aus, das Urteil ergeht schriftlich.

„Ich lasse mich nicht wie ein Opferlamm zur Schlachtbank führen“, sagte Grasser vor den versammelten Journalisten. Er führte aus, er werde seit vier Jahren von den Ermittlungsbehörden „verfolgt“. In allen Causen, bei der Buwog, Novomatic, Linzer Terminal Tower, überall sei nichts herausgekommen. Trotzdem würden die Ermittlungen gegen ihn nicht eingestellt. Grasser forderte erneut die Einstellung aller Ermittlungen gegen ihn.

Grasser: „Wurde belagert“

Grasser sieht sich durch eine Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien vom 26. Mai 2011 geschädigt, in der Medien über eine laufende Hausdurchsuchung in der Causa Immofinanz beim Ex-Finanzminister informiert wurden - mehr dazu in Grasser klagt Republik: Prozess.

Durch die Pressemitteilung seien die Journalisten schon vor seinem Anwalt bei der laufenden Hausdurchsuchung vor seiner Wiener Wohnung gewesen. Die Journalisten hätten ihn „belagert“, sein Sohn habe nicht zur Schule gehen können, empörte sich Grasser.

Grasser vor Gericht

APA/Roland Schlager

Grasser fühlt sich ungerecht behandelt

Persönlichkeitsrechte verletzt?

Der Ex-Minister sieht sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und in seinem beruflichen Fortkommen behindert - weshalb er auf Schadenersatz in vorerst unbekannter Höhe klagte. Die Finanzprokuratour hatte nach Eigenangaben von der Schadenersatzklage von Grasser ebenfalls aus den Medien erfahren.

Die Österreicherinnen und Österreicher werden in der Zivilrechtsangelegenheit von der Finanzprokuratur vertreten. Sie ist der Meinung, dass die Bekanntgabe im öffentlichen Interesse war und es ohnehin nicht zu vermeiden gewesen wäre, dass - wie so oft in der Vergangenheit - eine Hausdurchsuchung bei einem Prominenten in die Medien gelangt.

Anwalt Manfred Ainedter vor Kamerateams im Eingangsbereich der Grasser-Firma Valuecreation GmbH bei Hausdurchsuchung im Mai 2011

APA/Georg Hochmuth

Die Aussendung der Staatsanwaltschaft führte zu Ansturm von Journalisten

Keine österreichischen Klienten mehr

Seit der Hausdurchsuchung im Mai 2011 habe er keine österreichischen Klienten mehr, meinte Grasser vor Gericht. Die zahlreichen Anzeigen gegen ihn zuvor habe er seinen Geschäftskunden noch als Politattacken erklären können, aber ab der Behördennachschau 2011 hätten sich seine potenziellen Partner wohl gedacht, es könne kein 08/15-Verfahren geben, wenn an zehn Orten Hausdurchsuchungen stattfanden. „Es war eine gewisse Schockiertheit, die Platz gegriffen hat, eine völlig neue Dimension“, schilderte er die Erschütterung in Folge der Hausdurchsuchung.

Auf die Journalisten-Fage, womit er aktuell seinen Lebensunterhalt bestreite, meinte Grasser nach der fast zweistündigen Gerichtsverhandlung: „Ich lebe von Kunden, die im Ausland sind.“ Wo genau diese seien, wollte er auf Nachfrage nicht beantworten. Er fügte aber hinzu, dass ihm die mediale Berichterstattung nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland geschadet habe.

Grasser wurde nicht müde zu betonen, dass er ein reines Gewissen habe und - obwohl bis dato nichts gegen ihn gefunden werden konnte - die Justiz ihn noch immer „verfolgen“ würde. Eigene Fehler sah er keine. Auf Nachfrage, ob er Steuern hinterzogen habe, wie die Staatsanwaltschaft vermutet, meinte er knapp: „Nein“.

Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte aus

Als Zeuge einvernommen wurde auch der frühere erste Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey. Vecsey hatte die Presseaussendung zur Hausdurchsuchung an zahlreiche Journalisten auf einem Mail-Verteiler geschickt.

„Es war Bedingung, dass die Hausdurchsuchung an allen zehn Orten anstandslos begonnen hat und dass die betroffene Partei vor Ort vertreten war“, und Grassers Anwalt sei vor Ort gewesen, führte Vecsey aus. Die Ermittlungsverfahren gegen Grasser seien damals die „medial wichtigsten“ gewesen. Er habe als Pressesprecher die meiste Zeit damit verbracht, Anfragen bezüglich Grasser zu beantworten.

Die Medien hätten bei prominenten Fällen immer innerhalb kürzester Zeit Bescheid gewusst, so Vecsey. Um Gerüchte und Spekulationen zu verhindern, habe er mit der Presseaussendung klarstellen wollen, dass es bei der Hausdurchsuchung um das Finanzstrafverfahren gegen Grasser gehe. In der Presseaussendung seien auch keine Adressen genannt worden, wo die Hausdurchsuchung stattfinden sollten. Grasser habe mehrere Adressen in Wien.

BUWOG-Ermittlungen laufen noch

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Privatisierung von Bundeswohnungen (BUWOG) in Grassers Amtszeit ermittelt.

Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz für den entscheidenden Tipp aus dem geheimen Bieterverfahren fast zehn Mio. Euro Provision an Hochegger und Meischberger zahlte. Hochegger wiederum hatte den Tipp von Meischberger, dieser beteuert, die Quelle seiner Infos nicht mehr zu wissen. Grasser sei es sicher nicht gewesen, versichern Meischberger und Grasser. Es gilt die Unschuldsvermutung.