Spekulationsverbot nun fixiert

Die Wiener SPÖ mit Finanzstadträtin Renate Brauner will auf Transparenz setzen. SPÖ und Grüne haben deshalb im Stadtsenat ein Spekulationsverbot für Wien beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass ab 2017 keine neuen Schulden mehr gemacht werden dürfen.

In Wien wurde damit die 15a-Vereinbarung in Sachen Spekulationsverbot gesetzlich verankert. Diese sieht etwa eine risikoaverse Finanzgebarung von Gebietskörperschaften und Richtlinien für das Risikomanagement vor. Weiters dürfen Derivate nur mehr mit entsprechendem Grundgeschäft abgeschlossen werden, Fremdwährungskredite darf es keine mehr geben - mehr dazu in Wien regelt Spekulationsverbot.

Rund 1,5 Milliarden in Schweizer Franken-Krediten

Was Brauner einmal mehr klarstellte: Die Stadt Wien selbst hat keine Derivat- oder Absicherungsgeschäfte. Sehr wohl gibt es hingegen Fremdwährungskredite. Von den rund vier Milliarden Euro Schulden hat die Stadt rund 1,5 Milliarden in Schweizer Franken-Krediten aufgenommen. Seit dem Frühjahr 2011 wird von einer Neuverschuldung in dieser Währung abgesehen, da sie ins Gerede gekommen war und es Kritik von der Opposition gab.

Der Bund und einzelne oder alle Bundesländer können gemäß Art. 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen. Diese sogenannten 15a-Vereinbarungen (Bund-Länder-Vereinbarungen) binden sowohl den Bund als auch die Bundesländer hinsichtlich der getroffenen Vereinbarungen.

Die Frankenkredite wurden bisher jedoch nicht aufgelöst, sondern vielmehr erneuert, um keine Währungsverluste einzufahren. Nun müssen sie laut Gesetzesentwurf bis 2016 getilgt werden. Dafür wird bis Ende des Jahres ein Abbauplan vorgelegt, wurde angekündigt. Es kann aber von einer Tilgung unter einer Voraussetzung abgesehen werden: „Wenn sich herausstellt, dass es bis Ende 2016 wirtschaftlich nicht möglich ist, dann werden wir die Möglichkeit der Verlängerung auch nutzen“, sagte Brauner.

Gültig werden die Regeln für die Stadt sowie auch für jene städtischen Unternehmen sein, die nicht privatwirtschaftlich agieren. Dazu zählen zum Beispiel der Krankenanstaltenverbund, der Fonds Soziales Wien, das Wien Museum aber auch die Vereinigten Bühnen Wien, die von der Stadt Zuschüsse erhalten. Nicht betroffen ist zum Beispiel die Wien Energie, wo Derivatgeschäfte zur Risikoabsicherung abgeschlossen werden.

Zwei Magistratsabteilungen mit Finanzen beschäftigt

Der Finanzskandal in Salzburg kann laut Brauner mit nicht hundertprozentiger Garantie in Wien ausgeschlossen werden. Schulden und Veranlagungen laufen in Wien über zwei Magistratsabteilungen, die eine betreibt den Handel und kauft, die andere führt die laufenden Geschäfte.

Daneben gibt es einmal im Quartal einen Bericht an den Finanzausschuss, in dem alle Parteien mitsamt der Finanzstadträtin sitzen. Die Politiker seien damit in der Pflicht, das Risikomanagement der Stadt soll dennoch verbessert werden, hieß es. Darüber hinaus ist der Rechnungsabschluss für jeden einsehbar - auch für die Bürger, so Brauner.

FPÖ sieht „Mogelpackung“

Das Gesetz tritt mit 1. Okotber in Kraft. Die FPÖ stimmte nicht mit und sprach von einer "Mogelpackung, weil ausgegliederte Bereiche wie etwa die Wien Holding nicht betroffen seien. Auf Bundesebene wird indessen noch über eine Verfassungsbestimmung zu den Länderfinanzen gerungen. Im Nationalrat fand sich bis dato noch keine Zwei-Drittel-Merheit dafür.