Ist „Austro-Islamist“ Mohamed M. Ägypter?

Es gibt Vermutungen, der „Austro-Islamist“ Mohamed M. habe heimlich die ägyptische Staatsbürgerschaft angenommen. Auch die „Kronen Zeitung“ (Sonntagsausgabe) berichtete unter Verweis auf Geheimdienstkreise von der unklaren Staatsbürgerschaftsfrage.

Während das Justizministerium in der angestrebten Auslieferung Mohamed M.s weiterhin auf eine Antwort aus der Türkei wartet, beschäftigt das Wiener Magistrat eine andere Frage: Wie die APA aus informierten Quellen erfuhr, gibt es Vermutungen, der „Austro-Islamist“ habe heimlich die ägyptische Staatsbürgerschaft angenommen.

Keine Auswirkung auf Auslieferungsantrag

Da Mohamed M. nicht über eine reguläre Doppelstaatsbürgerschaft verfügt, würde er seine österreichische Staatsbürgerschaft mit sofortiger Wirkung verlieren, sollte sich herausstellen, dass er eigentlich Ägypter ist.

Auf den Auslieferungsantrag hätte dies jedoch keine Auswirkung. Denn dieser beruht darauf, dass dem 27-Jährigen hierzulande Verbrechen zu Last gelegt werden und nicht auf seiner Staatsbürgerschaft. Allerdings könnte der Islamist im Falle einer Verurteilung dann nach Ägypten abgeschoben werden, was im Falle einer österreichischen Staatsbürgerschaft nicht möglich wäre.

27-Jähriger hatte österreichischen Pass verbrannt

Mohamed M. erhielt als Kind gemeinsam mit seinen Eltern die österreichische Staatsbürgerschaft. Zwar wurde er zu einem späteren Zeitpunkt wegen Bildung und Förderung einer terroristischen Vereinigung verurteilt und saß auch im Gefängnis.

Da er bereits seit mehr als sechs Jahren österreichischer Staatsbürger war, konnte ihm die Staatsbürgerschaft jedoch nicht entzogen werden. Erst vor kurzem hatte der 27-Jährige medienwirksam seinen österreichischen Pass verbrannt - was freilich nicht ausreicht, um die Staatsbürgerschaft zurückzulegen.

Anfang April beantragte die Staatsanwaltschaft Wien die Auslieferung von Mohamed M. aus der Türkei, wo er zuvor wegen gefälschter Reisedokumente festgenommen worden war. In Österreich wird ihm „Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen“. Die Staatsanwaltschaft erklärte Anfang Mai, sie rechne in „ein bis zwei Monaten“ mit einer Antwort auf den Antrag.

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